Lustig, ich habe gerade bei Rönno in Brühl angerufen, da hat man mir bestätigt das die Mobilitätsgarantie auch für neu zugelassene EU Rönnos gelten würde.
Rönnos telefonische Aussage:
ZitatEU Fahrzeuge die schon in einem anderen EU Land zugelassen waren nicht, vor allem dann nicht wenn ein Service nicht in einer Rönno Vertragswerkstatt durchgeführt wurde.
Dann würde die Garantie nicht erlöschen wenn die Service arbeiten nach Rönno Plan abgearbeitet wurden, aber die Mobigarantie greift dann nicht mehr.
Im ersteren Falle wäre zu prüfen in welchem Land das Kfz zugelassen wurde, weil es da auch ev. eine Mobigarantie geben würde die dann greifen würde.
Ich würde auch mal bei dem Händler vorstellig wo ich das Fahrzeug erworben habe. Der übernimmt ja Garantie bzw. die gesetzl. Gewährleistungsansprüche.