Xenon nachrüsten !

  • Hallo Kurtler,

    1) Am originalen Scheinwerfer dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Einfach eine Fassung mit Xenon-Brenner in den Halogen-Reflektor einbauen ist nicht zulässig da dadurch die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt. Der Scheinwerfer muß für Xenonleuchtmittel zugelassen sein!

    Nach Aussage von Renault Niederlande ist der Scheinwerfer bauartgenehmigt auch für Xenon.


    2) Man braucht eine automatische LWR (Leuchtweitenregulierung)
    Nur bei einer Lichtleistung von mehr als 2000 Lumen (35 W), hier werden die speziell gebauten 25 W ( S8 ) mit 2000 Lumen verbaut.

    3) Man braucht eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage

    Auch die ist lt. StVO nur für Scheinwerfer mit mehr als 2000 Lumen vorgeschrieben.


    4) Ein System, dass das ständige Eingeschaltet sein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
    Dazu habe ich noch nichts gefunden, ist aber auch programmierbar.

    Gruß
    Uli :auto:

  • Wie bereits gesagt, darauf würde ich mich nie einlassen, auch nicht auf eine Aussage von einem Händler aus NL.


    Aber das muss natürlich jeder selber entscheiden. Ich würde jeden Falls nie meinen Versicherungsschutz riskieren nur um etwas mehr Licht ausbeute zu haben. ;)


    Ich denke da würde ich dann lieber die Osram Night Breaker einsetzen. :) Ich denke die sind auch nicht viel schlechter und die kann man bedenkenlos einsetzen.


    Gruß Kurtler

  • Hallo Kurtler,


    Du hast völlig Recht: Eine unzulässige Umrüstung wäre eine unakzeptable Maßnahme - nur warum meinst Du, dass das unzulässig ist? Bei meinem Käfer durfte ich in den 70er-Jahren die Normal-Lampe durch ein H4-Lampenset ersetzen und das war auch ohne TÜV-Abnahme möglich (Bauart freigegeben). Wichtig war dabei, dass der Hersteller über entsprechende Prägungen auf der Streuscheibe die Zulassung nachwies (H4). Heute ist das nicht viel anders: Wenn der Scheinwerfer bauartbedingt auch mit Xenon (<2000 Lumen) freigegeben ist, dann sollte es keine Probleme geben. Meine bisherigen Recherchen in unterschiedlichen Foren haben bisher nichts Gegenlautendes gebracht (eher konkrete Aussagen: Der Scheinwerfer ist bauartbedingt für Xenon zulässig), daher werde ich hier weiter berichten, sobald ich auch Dich über beruhigende Tatsachen informieren kann.


    Zu Deiner Aussage "Wie bereits gesagt, darauf würde ich mich nie einlassen, auch nicht auf eine Aussage von einem Händler aus NL." muss ich nur anmerken: Es ist nicht irgendein Händler, sondern eine Renault Vertragswerkstatt/Niederlassung.


    Schönes WE & allzeit gute Fahrt
    Uli :auto:

  • Guten Morgen!


    @Ulim: Ich habe keine speziellen Kenntnisse in Sachen Zulassung. Ich beziehe mich halt nur auf die Aussage meines Händlers und der sich auf die Info von Renault... die Zulassung für Deutschland scheitert (momentan?) an irgendwelchem Papierkram.


    Prinzipiell denke ich das die Xenon's durchaus alle Werte und Vorschriften einhalten, aber EU ist halt leider nicht gleich EU. Gibt ja genug länderspezifische Vorschriften die woanders nicht gelten.
    Ich wünschte Renault wäre hier mal was offener mit ihrer Informationspolitik.


    Micha

  • Aus eropa.eu (http://europa.eu/legislation_s…_policies/l24283_de.htm):


    Die Verfahren zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Einzelbetriebserlaubnis fallen nicht unter das Gemeinschaftsrecht. Die nationalen Genehmigungsverfahren für Kraftfahrzeuge, für die bereits in einem anderen Mitgliedstaat eine nationale Betriebserlaubnis erteilt wurde oder die bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren, müssen jedoch mit den Bestimmungen des freien Warenverkehrs vereinbar sein.


    D. h. jeder Staat kann eigene Zulassungsbedingungen erstellen, muss aber woanders zugelassene Kfz anerkennen.

  • Hallo,


    dann präzisiere ich mal mein mein Post:


    Der Freund, den ich gefragt habe, ist nicht bei der Dekra, sondern beim TÜV beschäftigt, ich hatte das leider verwechselt. Er ist dort (Voll-) Sachverständiger der auch zur Erstellung von Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis berechtigt ist. Ein erheblicher Teil seiner Tätigkeit besteht in der Erstellung von Gutachten für Importfahrzeuge aus dem europäischen und nichteuropäischen Ausland. Von daher schätze ich seine Kenntnisse als fundiert ein.


    Ich versuche mal seine Aussage in einigen Punkten zusammen zu fassen:


    1.) Die Systeme mit 25 Watt bzw. max. 2000 lumen sind von der Verpflichtung einer Scheinwerferreinigungsanlage und automatischen Leuchtweitenregulierung befreit.


    2.) Der Captur hat eine Eu-Betriebserlaubnis. Lt. dem Produktdatenblatt von Renault NL, das mir die Werkstatt ausgehändigt hat, handelt es sich bei dem Umrüstsatz um ein Set mit CE- und e-Kennzeichnung. Für die mit "e" gekennzeichneten Bauteile existiert ein Teilegutachten nach europäischem Recht, womit dieser Artikel überall in der EU bestimmungsgemäß verwendet werden darf. Aufgrund der EU- Betriebserlaubnis und der "e"-Kennzeichnung besteht somit kein Raum für weitere nationale Forderungen. Dies deckt sich um übrigen mit den Aussagen von Ulim.


    3.) Die niederländischen und die deutschen technischen Anforderungen an Xenon-Systeme waren und sind identisch.


    4.) Er hat bzgl. der Umrüstung keinerlei Bedenken, hätte aber schon die Erfahrung gemacht, dass andere Prüfstellen bei der HU in Unkenntnis der Rechtsgrundlage Probleme mit 2000 lm Xenon-Systemen ohne Scheinwerferreinigungsanlage und autom. Leuchtweitenregulierung gemacht hätten.


    Ich vermute, dass Renault Deutschland ein rechtliches Problem mit dem Vertrieb (Verkauf) der Systeme in Deutschland hat, weil hier die für den Verkauf und die einbauende Werkstatt erforderlichen Dokumente (Einbauanleitung, Gefahrenhinweise, Angaben zum Verwendungsbereich etc.) nicht in deutscher Sprache vorliegen. Zudem kann es, aus Sicht von Renault, durchaus wirtschaftliche Gründe gegen einen Vertrieb dieser Teile in Deutschland geben.


    Meiner Meinung nach sollten die User, die Bedenken haben, einfach abwarten, was Renault Deutschland weiter unternimmt.


    Hannes

  • @ulim,
    frage mal bitte nach was der Umrüstsatz kosten würde ohne Einbau. 8o


    ...gerne, falls sich die Gelegenheit ergibt - mein Holländisch ist ziemlich eingerostet und wir verständigen uns meist auf englisch. Ob jemand in der Werkstatt oder im Verkauf bereit ist, mir dazu genauere Auskünfte zu geben, ist abzuwarten.
    Gruß
    Uli :auto:

  • @Ulim: In welcher Werke lässt Du den Umbau durchführen?
    Irgendwie schiele ich ja auch drauf... ;)


    Micha