Hallo Kurtler,
1) Am originalen Scheinwerfer dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Einfach eine Fassung mit Xenon-Brenner in den Halogen-Reflektor einbauen ist nicht zulässig da dadurch die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt. Der Scheinwerfer muß für Xenonleuchtmittel zugelassen sein!
Nach Aussage von Renault Niederlande ist der Scheinwerfer bauartgenehmigt auch für Xenon.
2) Man braucht eine automatische LWR (Leuchtweitenregulierung)
Nur bei einer Lichtleistung von mehr als 2000 Lumen (35 W), hier werden die speziell gebauten 25 W ( S8 ) mit 2000 Lumen verbaut.
3) Man braucht eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage
Auch die ist lt. StVO nur für Scheinwerfer mit mehr als 2000 Lumen vorgeschrieben.
4) Ein System, dass das ständige Eingeschaltet sein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Dazu habe ich noch nichts gefunden, ist aber auch programmierbar.
Gruß
Uli