Wenn du eine ABE hast eben nicht unbedingt.
schwupsm hat recht, sobald in der ABE das Fahrzeug aufgelistet ist , braucht man das Fahrzeugteil nicht mehr eintragen.
Als Motorradfahrer , wie ich , hat man damit seine Erfahrung gemacht .
ZitatDie Betriebserlaubnis ( ABE ) für Fahrzeugteile wird jeweils für ein bestimmtes Bauteil wie z.B. spezielle Räder, Federsätze, Sportauspuffanlagen usw. erteilt.
Sofern die Anbauanweisungen der Betriebserlaubnis.für Fahrzeugteile beachtet werden, bleibt beim Anbau an ein Fahrzeug dessen Betriebserlaubnis erhalten.
Die ABE Unterlagen sind mitzuführen.
Gruss Axel