7.8.2015: Renault wird eine Xenon-Nachrüstung für den Captur nicht anbieten (Nachricht vom Kundenservice)

  • Ich schmeiß mal so rein ...


    was hat ein Shop, ob Hersteller oder Ama..., mit der Fahrzeuggarantie zu tun?
    Nichts, oder?



    Garantie ist immer eine freiwillige Leistung ohne jede gesetzliche Bindung.
    Auf ein verkauftes Bauteil wird die Gewährleistung und / oder Garantie schon geleistet werden.
    Ein Verkäufer ist aber nicht verpflichtet alle weiterführenden Sachverhalte zu prüfen.
    Schön ist, und auch sicher im Sinne eines guten Umganges mit dem Kunden, wenn er es tut.


    und sry, geka: er hätte sehr große Chancen, denn den Nachweis zu führen wird ... anstrengend für "Otto-Normal"

  • Habe gerade eine Antwort auf die ursprüngliche Nachricht von Renault Brühl erhalten (siehe weiter unten) - zum besseren Verständnis des Vorgangs lasse ich die erste Nachricht hier oben stehen:
    Sehr geehrter Herr Manske,
    vielen Dank für Ihren Anruf vom 26.06.2015.


    Seit kurzem ist die Nachrüstung möglich. Hier die Teilenummer für den Captur


    Satz Xenonlampen 77 11 000 043
    2x Halterungen: 77 11 000 042


    Viel Erfolg.

    Endlich - werde morgen den Termin in der Werkstatt vereinbaren. "Steter Tropfen höhlt den Stein" - aber herzlichen Dank auch an die Mitarbeiter von Renault Deutschland, die unseren Kundenwunsch ernst genommen und umgesetzt haben.
    :applaus::sm:
    Gruß
    Uli :auto:


    Nachtrag
    Am 7.8.2015 erhielt ich diese Nachricht von derselben Kundenbetreuung:
    Sehr geehrter Herr Manske,


    vielen Dank für Ihre Nachricht vom 07.08.2015.


    Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Nachrüstung der Xenon-Scheinwerfer entgegen zwischenzeitlich anderer Informationen aus technischen Gründen doch nicht möglich ist bzw. sein wird. Es wird vom TÜV nicht frei gegeben.


    Ihren Fall haben wir zur Überprüfung an den technischen Bereich zur weiteren Bearbeitung übergeben.


    Für weitere Anfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung


    Mit freundlichen Grüßen


    Direktion Qualität und Kundendienst

  • Hi Rüdiger,


    komme gerade aus der Garage: H1 (OSRAM Nightbreaker = Funzeln im Vergleich zu vorher) statt Xenon im Fahrlicht - zugelassener Zustand wiederhergestellt.
    Jeder lernt auf seine Art, ich fange jetzt bzw. morgen früh an, das Ganze aufzuarbeiten und dann werde ich das Thema abhaken.


    Bin zugegebenermaßen über das Vorgehen von Renault D sehr enttäuscht, denn die Zusage, dass die Nachrüstung möglich ist, kam von dort, die Teile wurden bei Renault bestellt und von dort geliefert und ich habe auf meine Rechnung nun teure unbrauchbare Teile nach dem notwendigen Ausbau in meinem Keller liegen.


    Schönes Wochenende - mein Enthusiasmus, sich für Renault-Fahrzeuge einzusetzen, ist erstmal auf Null herunter...


    Gruß
    Uli :auto:

  • Wieso auf deine Kosten? Kannst du nicht mit Renault darüber reden? Ich meine es ist ja nicht deine Schuld.

    TCe90 Luxe mit R-Link, Rückfahrkamera, Sitzheizung und stark getönte Scheiben.


    Verbrauch: 6-6,5l

  • Also das kann ich nicht nachvollziehen. Wenn mir eine Renault Fachwerkstatt das eingebaut hätte und es stellt sich im Nachhinein heraus, das es gar nicht zugelassen ist, dann muss die dieses auch wieder auf ihre Kosten Rückbauen und auch die gezahlte Rechnung für den Umbau Rückerstatten, Wenn es eine gescheite Renault Werkstatt ist, dann hätten die das sowieso von sich auch getan. Das ist nämlich Kundenservice.


    Würde das meine Werkstatt nicht machen, wäre ich das letzte mal dort Kunde. :evil:


    Gruß Kurt

  • Liebe Forengemeinde,
    danke für die mentale Unterstützung. Selbstverständlich wende ich mich an die Verursacher des Dilemmas und hoffe von dort auf Unterstützung. Aber solange das ein nicht abgeschlossener Vorgang ist, werde ich hier nicht über das Thema schreiben. Bitte daher um Geduld und erfolgreiches Daumendrücken, wer mag :)
    Gruß
    Uli :auto:

  • Ich kann halt leider die ganze Sache immer noch nicht ganz nachvollziehen. Auch das sich die Renault Werkstatt scheinbar nur auf eine Mail hin oder vielleicht einen Rückruf bereit erklärt hat das einzubauen.


    Meiner Meinung nach hätte hier auf jeden Fall für eine etwaige Polizeikontrolle oder TÜV vorfahren eine ABE vorliegen müssen, die aussagt das die Bauteile xy eine Zulassung haben im Captur benutzt zu werden. Unterzeichnet von einem TÜV, DEKRA oder was weiß ich. Was hätte man den dem TÜV Prüfer bei der nächsten HU den vorlegen sollen? Und ich bin sicher der hätte da nachgefragt.


    Mein Sohn wollte sich nur einen Heckspoiler an seinem Mitsubischi Lancer anbauen lassen. Hier hatte die Firma des Heckspoilers nur vergessen die erforderliche ABE beizulegen. Die Werkstatt hat sich darauf geweigert den Heckspoiler zu montieren. Auch auf die Zusage dass die ABE per Post unterwegs ist, hat sie sich nicht eingelassen. Erst als diese am anderen Tag tatsächlich angekommen war, haben sie den Spoiler dann montiert. Aussage der Werkstatt, das sie als Fachwerkstatt keine Teile, die nicht Original sind, ohne vorliegende ABE einbauen dürfen, weil sie dann Haften würden.


    Und die Xenon sind ja auch nicht Original im Captur verbaut, also handelt es sich ja um einen Nachrüstung. Dafür braucht man immer einen Wisch um das später auch bei Behörden etc. vorzulegen, dass das vorschriftsmäßig ist. Ich kenne keinen Polizisten der nur auf die Aussage, habe ich von Renault per Mail das ich das verwenden darf, einem weiterfahren lässt. :D


    Da ist einiges schief gelaufen. Als Renault Werkstatt hätten die das meiner Meinung ohne Nachweis eines TÜV Gutachtens etc. gar nicht einbauen dürfen. Egal was ihnen da einer von Renault auch gesagt hat.


    Gruß Kurtler

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  • Jetzt muss ich schon mal Nachfragen, was ist denn daraus geworden? Wer hat den nun die Kosten für den Rückbau übernommen? Hat Renault die Xenon zurückgenommen und dir die Kosten dafür erstattet oder liegen die immer noch bei dir im Keller rum?


    Gruß Kurtler