7.8.2015: Renault wird eine Xenon-Nachrüstung für den Captur nicht anbieten (Nachricht vom Kundenservice)

  • Zitat

    Xenon-Licht - AT
    Xenon-Scheinwerfer dürfen nur in Kombination mit automatischer Höhenregulierung und Scheinwerfer-Waschanlage für Abblendlicht ausgestattet sein.
    Fernscheinwerfer können auch ohne Höhenregulierung und Waschanlage eingebaut sein.
    Ist die Kombination unvollständig, kann der Umbau teuer werden, außerdem ist es gesetzlich nicht erlaubt, d.h. kein Pickerl.
    Der ÖAMTC berät gerne bei Fragen.


    Zitat

    Xenon-Licht - DE
    §50, Abs. 10 der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) schreibt bei Gasentladungslampen (im Volksmund: Xenonlicht) eine solche Waschanlage vor:
    "Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
    einer automatischen Leuchtweiteregelung...,
    einer Scheinwerferreinigungsanlage und
    einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

  • Lieber Roman,
    Dein Posting ist leider unvollständig. Zumindest in Deutschland gilt die Regelung hinsichtlich "Scheinwerferwaschanlage und autom. Leuchtweitenregulierung" nur für Xenon-Lampen mit mehr als 2000 Lumen Lichtleistung. Es wäre schön, wenn Du Dich evtl. zu diesen Themen erst genauer informierst, bevor Du hier Halbwissen demonstrativ ohne Stellungnahme postest. Sorry, viele haben hier viel Zeit und Mühe investiert (u.a. auch bei Zulassungsbehörden und ADAC), um das Thema zu versachlichen. Dein Beitrag trägt eher dazu bei, einen überholten Wissensstand wieder neu einzubringen.
    Gruß
    Uli

  • Hallo zusammen,
    nachdem dieses Thema immer wieder neu und leider ohne endgültigen Status aufflackert, möchte ich kurz für alle, die sich nicht die Mühe gemacht haben bzw. antuen wollten, alle Beiträge und Threads zu diesem Thema zu lesen, hier unterschieden nach belegbaren Fakten und offenen Punkten die Aussagen zusammenfassen:


    Fakten:
    Die Vorschrift für die Zulassung von Gasentladungslampen enthält einen Passus, der eine automatische Leuchtweitenregulierung und Wascheinrichtung für den Scheinwerfer zur Zulassung voraussetzt. Dies gilt aber nur für Gasentladungslampen, deren Leuchtkraft größer als 2.000 Lumen ist. Bei Gasentladungslampen, die bis 2.000 Lumen Lichtleistung haben, entfällt diese Voraussetzung. Kann jeder, der ein wenig recherchieren mag, in beliebig vielen Quellen nachlesen (habe einige auch hier in Forenbeiträgen gesehen).
    Fakt ist aber leider auch, dass viele Hotline-Mitarbeiter und auch Ansprechpartner bei Renault/ADAC/DEKRA nichts von der 2.000 Lumen-Regelung wissen (wollen?) und sofort bei der Frage, ob eine Nachrüstung (wie sie bei Renault in Holland bereits seit Januar 2015 angeboten wird - und diese hat nix mit den unerlaubten (China-)Lampen/Umbauten zu tun, die auch mehr als 2.000 Lumen haben) möglich ist, behaupten, dass das beim Captur ja gar nicht ginge, weil Scheinwerferwaschanlage und automatische Höhenkorrektur fehlten.
    VW hat zum Beispiel auf Basis der OSRAM D8 (25W) eine Xenon-Beleuchtung in einigen Beetle eingebaut, bei der keine Scheinwerfer-Waschanlage und autom. Höhenkorrektur verbaut sind (Die 25W OSRAM D8 erfüllt die 2.000 Lumen-Begrenzung).


    Bei heutzutage häufig verbauten Linsenscheinwerfern ist es möglich, das Leuchtmittel so zu justieren, dass auch statt H1 / H7 eine entsprechend verbaute D8S ein den gesetzlichen/richtlinienkonformen Anforderungen entsprechendes Leuchtbild (Abgrenzung, Positionierung, Dimensionen) bringt.


    Die Anforderung, dass das Fahrlicht bei Fernlicht zusätzlich mitleuchten muss, erfüllt der Captur sowieso von Haus aus - kann jeder ausprobieren: Wenn Fernlicht eingeschaltet wird, bleibt das Fahrlicht an.


    Offene Punkte:
    Da offensichtlich der Aufwand zu groß zu sein scheint, alle zu beteiligenden Parteien an einen Tisch und erst einmal deren Wissen auf einheitlichen Stand zu bringen, scheuen viele Automobil-Hersteller vor Nachrüstlösungen zurück, da man sicherlich lieber neue Fahrzeuge mit LED-Licht verkaufen möchte. Die Nachrüstlösungen sind eher für ältere Menschen wie mich interessant, die ihr Auto nicht mehr häufig wechseln können (aus finanziellen Gründen), aber mit zunehmendem Alter auch mit der Zunahme der Nachtblindheit rechnen müssen.
    Jene Autos, die bereits ab Werk mit 25-Watt-Xenon ausgerüstet werden, sind schon jetzt in Deutschland völlig legal (siehe Beispiel VW Beetle oder Clio Initiale Bi-Xenon). Sie haben eine Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts. Sie wurde erteilt, um die Zeit bis zur formellen Genehmigung zu überbrücken.
    Lt. einem Beitrag vom 26.05.2014 im vom Team des Autolichtblog.de ist das 25 Watt Xenon bereits in der ECE R 99 zugelassen. Die Autoherstellers müssen es nur noch anbieten und einbauen.


    Dies ist bei Renault NL bereits geschehen und auch Renault D hat mir die Nachrüstungsmöglichkeit bereits mitgeteilt. Auf Basis dieser Mitteilung hat mein Händler die Nachrüstung durchgeführt.
    Für mich ist offen, ob eventuell ein Paragraphenreiter eine möglicherweise explizite Zulassung des Linsenscheinwerfers im Captur fordern könnte und dies evtl. zu den vielen Irrungen und Wirrungen führt. Da hier meine juristische Sachkunde völlig überfordert ist, hoffe ich nur, dass die Nachrüstlösung weiterhin erhältlich und zulässig sein wird.


    Hoffe, dass dies ein wenig weiterhilft.
    Gruß
    Uli :auto:

    Einmal editiert, zuletzt von ulim ()

  • :tx: Uli, für diese auführliche Zusammenfassung! :sm:

    Gruß Ohnelinie

    Captur XMOD ENERGY TCe 120 EDC,
    Dezir-Rot + Schwarz, Leder Anthrazit, Vordersitze beheizbar, Innen Chrom, R-Link+Rückfahrkamera, Einparkhilfe vorne (als Zubehör)
    Bestellt: 3.6.15, Übergabe & Zulassung 31.8.15

  • Hallo ...


    heute in langes und intensives Gespräch gehabt.


    Es wird in Deutschland KEINE Umrüstung von Halogen auf Xenon geben!
    Der Umbau ist definitiv nicht zulässig, es liegt keine Freigabe, auch keine E-Nummer, vor!
    Dies ist durch Prüfung festgestellt worden. Auch in NL dürfen die Teile nicht offiziell verbaut werden.


    Mehr kann ich und darf ich hier nicht wiedergeben, bitte habt Verständnis dafür.

  • Hallo Rüdiger, es bleibt spannend. Da ich nach schriftlicher Information von Renault Deutschland (ich kann meine Quellen übrigens alle nennen und belegen) in einer Renault-Werkstatt eines Renault-Händlers Teile zur Nachrüstung , die von Renault geliefert wurden, einbauen lassen habe, muss wenn überhaupt Renault diesen Vorgang rückgängig machen (technisch kein Problem, aber rufschädigend hoch 13). Der Rückruf auf die dritte Anfrage bei meinem Händler steht noch aus...
    Gruß
    Uli

  • Uli, ich halte mich da an das Recht der Presse Quellen nicht zu nennen. Das hat nix mit Heimlichkeiten zu tun, schlichtweg ... man hat mich darum gebeten und daran halte ich mich.
    Die Händler sehen nur die gesperrten Teilenummern, diese sind, für den Händler, rot dargestellt.

  • Mich würde ja interessieren wieso du das weißt CapHHDO
    Arbeitest du für Renault oder wieso vertrauen sie dir diese "TOP SECRET" Information an?
    Sorry, aber wenn du nicht mehr sagen darfst und willst, dann lasse es komplett sein und hör auf die Leute mit halben Informationen zu füttern.

    TCe90 Luxe mit R-Link, Rückfahrkamera, Sitzheizung und stark getönte Scheiben.


    Verbrauch: 6-6,5l