7.8.2015: Renault wird eine Xenon-Nachrüstung für den Captur nicht anbieten (Nachricht vom Kundenservice)

  • ich bin schon ganz rammdösig Gruß Barni :thumbup: ab zum Strand :muh:

    HH - TCe 120 EDC * DeZir-Rot/Tiefschwarz - Erstzulassung 12. Febr. 2015 -,Sitzheizung , Rückfahrkamera , Schmutzfänger , vercromte Außenspiegel und noch ein paar Extras :ak: , mal sehen , was noch so kommt !

  • Als grundsätzlich unbeteilitgter Dritter kann ich ehrlich gesagt Uli´s und auch Rüdiger´s Standpunkt verstehen!


    Aber einer ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt Bundesamt) ist für eine Zulassung in Deutschland unumgänglich! ;(

    Viele Grüße

    Martin

    Captur Luxe Diesel Bj. 2014

    Captur Version S Bj. 2018 mit AHK abnehmbar

    Captur II Initiale Paris (Plug in Hybrid, Bj. 2021 mit elektrisch ausklappenderAnhängerkupplung und Glasdach)

  • Genau. Und ohne das so eine offizielle ABE vorliegt hätte ich es mir nicht einbauen lassen. Nur eine Zusage per Mail von einen Mitarbeiter von Renault hätte mir nicht ausgereicht. Im übrigen auch nicht der Polizei, wenn man mal aufgehalten worden wäre. ;)


    Gruß Kurt

  • Eine ABE brauchts nicht unbedingt. Es genügt ein ECE Prüfzeichen. Neben dem ECE-Prüfzeichen gibt es noch das Prüfzeichen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach europäischen Richtlinien. Dieses besteht aus einem kleinen e im Rechteck und besagt, dass für diese Fahrzeuge oder Fahrzeugteile eine europäische Typgenehmigung erteilt wurde.


    :link: 8o

  • Dann kann ich mir aber nicht vorstellen, das diese Teile so eine Kennzeichnung E1 haben. ;)


    Und wenn weder eine ABE noch so eine E1 Kennzeichnung vorliegt, dann hat man halt schlechte Karten, egal was der Renault Mitarbeiter per Mail geschrieben hatte.


    Gruß Kurtler

    3 Mal editiert, zuletzt von Kurtler ()

  • Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Kann auch beide Meinungen mitlerweile verstehen und ich bin ehrlich, würde ich das Xenon verbaut haben, würde ich auch keine schlafenden Hunde wecken.
    Ich würde mir die Rechnung usw gut aufheben und im Fall der Fälle das es zum Rechtsstreit wird, würde ich sagen das ich hier eine Rechnung habe und es ordnungsgemäß von Renault Vertrieben und Verbaut wurde.
    Weiteres können die gerne mit Renualt Deutschland selber klären.


    Liegt immerhin dann eine Täuschung vor das die Xenon Nachrüstkit's Offizell und Legal Vertrieben wurden.
    Du in diesem Fall bist das "Opfer".


    Stellt dir mal vor du wärst ein Kunde der nicht viel mit Autos sonst zu tun hat und vertraut auf das was Renault schreibt.


    MFG