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Es geht doch hierbei gar nicht darum "schlafende Hunde" zu wecken. Zumal ich denke, das er auch durch den nächsten TÜV nicht kommen wird.
Fakt ist doch eines, wenn keine Zulassung der Xenon vorliegt fährt man ohne Betriebserlaubnis, egal was da ein Mitarbeiter von Renault einen per Mail geschrieben hat.
Verantwortlich für den ordnungsmäßigem Zustand seines Fahrzeugs ist immer der Halter.
Was aber noch bedenklicher ist, man stelle sich mal vor, es kommt zu einem Unfall, vielleicht noch mit Personenschaden oder schlimmer. Dann fährt man ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis. Da bleibt man auch Versicherungstechnisch ganz schnell auf seine Kosten sitzen.
Und dann gegen Renault klagen, weil man ja eine Mail hat die einem sagt das man die einbauen darf? Na da wünsche ich viel Spaß.
Ich würde schleunigst mit der Renault Werkstatt vereinbaren, das sie mir einen kostenlosen Rückbau ermöglicht und alles ist gut. Man sollte wirklich bedenken ob einen ein bisschen mehr Licht das alles Wert ist.
Gruß Kurtler
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Hallo Kurtler,
nur um einiges richtig zu stellen: Nicht ich habe die Zulassungsfägigkeit meines Captur infrage gestellt, sondern bei Renault offiziell nachgefragt, ob eine Xenon-Nachrüstung möglich sei, von der Renault-Kundenbetreuung die Mitteilung erhalten, dass es möglich sei und die Bestellnummern des Nachrüstsatzes erhalten (und nicht, wie Du so schön formulierst, von "irgendeinem" Renault Mitarbeiter), und die Renault Vertragswerkstatt hat daraufhin die Renault-Teile bestellt und sachkundig und fachgerecht eingebaut und eingestellt. Da ist nirgendwo so eine Fuzzy-Fummelei im Spiel, wie bei viel zu vielen Blendern, die mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln herumfahren.
Wenn Renault falsche Aussagen trifft, die die Zulassung meines Captur infrage stellen, erwarte ich, dass ich auf explizite Fragen auch ehrliche und richtige Antworten erhalte. Auf dreimalige Explizite Anfrage wurde mir bestätigt, dass alles in Ordnung sei, die vierte Anfrage läuft zurzeit über meinen Vertragshändler.
Ich fühle mich bestätigt, dass mein Fahrzeug zulässig ausgestattet ist - falls Renault noch eine andere Aussage als bisher trifft, wird die Rückrüstung durchgeführt oder die Möglichkeit einer Einzelabnahme geklärt. Mein Rechtsanwalt ist von Anfang an informiert und bestätigt, dass ich alles richtig mache.
Gruß
Uli -
Hast du irgendwo eine offizielle ABE oder E Kennzeichnung der Teile?
Wenn ja, denke ich kann dir nichts passieren, wenn nicht ja dann warten wir mal ab.
Ich hatte im Jahre 2013 auch das Problem, da ich fast nicht zugelassene Felgen gekauft hätte, weil mir eine Fachkraft, Produktmanager von ATU für Aluett Felgen eine falsch Auskunft gegeben hatte.
Ich hatte per Mail angefragt welche Alu Felgen für meine 120iger zugelassen sind. Habe die Antwort erhalten Produkt A oder B könne ich bedenkenlos verwenden. Nur....
nach genauen Nachlesen der ABE war Felge B für meinen 120iger gar nicht Zugelassen nur für den 90iger. Auf Nachfrage erhielt ich dann die Antwort, ja stimmt, bei der Zulassung der Felge B gabs den 120iger noch gar nicht. Evt. wird im Jahre 2014 diese auch für den 120iger geprüft.
Soweit zu den Aussagen von Fachkundigen Leuten. Hätte ich nicht nachgeschaut hätte ich auf eine aussage per Mail von einen Produktmanager, der es eigentlich wissen sollte die falschen Felgen montieren lassen.
Gruß Kurtler
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Hallo Kurtler,
unsere Erfahrungen ähneln sich, wobei ATU kein Fahrzeughersteller ist. Wenn meine Renault-Werkstatt mir Renault-Teile einbaut, muss ich davon ausgehen, dass diese zugelassen sind. Eine ABE oder andere Dinge einzufordern sähe ich bei Zubehör-Händlern als zwingende Voraussetzung aber nicht beim Fahrzeughersteller, da ist davon auszugehen, dass der mich vorher warnt, wenn dies erfolgen sollte - dies ist nicht der Fall.
Gruß
Uli -
Ja , es ist wie immer , es haben viel zu viele was zu sagen , bis keiner mehr weiß , was Sache ist . Ist schon ein Trauerspiel . Gruß Barn i
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Uli, Deine Meinung ist logisch, vernünftig und nachvollziehbar. Dummerweise guckt das Recht (z. B.beim TÜV) nicht immer auf Vernunft und Logik, sondern auf Paragrafen.
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Die Leuchtmittel sind Original-OSRAM-D8S mit Sockel H1. Da diese in der Werkstatt eingebaut wurden und ich keine Risiken eingehen möchte, fummele ich jetzt nicht selbst an den Scheinwerfern herum. Der Meister in der Werkstatt hat sie mir vor dem Einbau gezeigt und uns ist keine besondere Kennzeichnung aufgefallen. Er meinte nur: "Sehen Sie, das sind Original OSRAM D8S". OSRAM stand jedenfalls, wenn ich mich recht erinnere, mit dem Stempel auch drauf und auch das E-Zeichen. Es geht bei der Gesamt-Problematik ja auch nicht um die Zulässigkeit der Xenon-Lampe sondern um die Zulässigkeit der Nutzung im Captur-Scheinwerfer und hierzu muss ich mich auf die Aussagen des Fahrzeugherstellers verlassen können.
Gruß
Uli -
das gleiche ist doch mit dem Sportauspuff aus dem Renault- Shop , angeblich ein original Renaultteil , aber keine Freigabe durch Renault , somit erlischt jeder Garantieanspruch .Ich hab da angerufen , die haben mir daraufhin empfohlen zu warten , bis die Garantie erloschen ist .(danach ist es ja egal , ob der Motor sich verabschiedet - ist ja mein Geld ) Ist schon verrückt ! Gruß Barni
Ach so , eine ABE wäre dabei