Da ich mich nie darum gekümmert habe und das immer beim Reifenwechsel Sommer/Winter die Werkstatt geprüft hat oder ich das Auto vor Fälligkeit verkauf habe stellt sich mir die Frage.
Gibt es eigentlich einen Unterschied in der Profiltiefe vom Gesetzgeber bei?
• Sommerreifen
• Winterreifen
• Ganzjahresreifen
Mir ist nur bekannt das der Gesetzgeber 1,6 mm vorschreibt.
Grüße Simone und Jürgen