Hallo,
Allein aus diesem Grund habe ich noch nie eine Teilkasko mit SB (150.-€) abgeschlossen.
Dem schliesse ich mich an. Wichtig ist dabei aber, sich unbedingt die Versicherungsbedingungen bzgl. "Glasschäden" genauer durchzulesen. Steht in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung nur das Wort "Glasschäden", dann sind auch nur Glasschäden abgedeckt. Wird dort das Wort "Verglasung" verwendet, dann sind auch Schäden an Kunststoffverglasungen (wie sie heute bei fast allen Autos für die Beleuchtung verwendet werden) abgedeckt.
Stimmt schon, aber mir ist das auch einfach zuviel Bürokratie, dann erst wieder alles zur Versicherung schicken etc.
Ich weiss nicht bei welcher Versicherung Du bist bzw. wie andere Versicherungsgesellschaften Kaskoschäden handhaben, aber von zuviel Bürokratie habe ich bisher nichts gemerkt.
Gruß
Hans