Zu EU Import - Fahrzeug:
ZITAT
Aufklärungspflichten des Verkäufers über Importeigenschaften
Erster Ansprechpartner sollte natürlich stets der Verkäufer des Fahrzeugs sein. Ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler muss einen Käufer darüber aufklären, dass es sich bei einem Fahrzeug um einen EU-Reimport oder Importfahrzeug handelt. Klärt der Händler nicht über die Importeigenschaft des Fahrzeugs auf, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Der Händler handelt dann nämlich arglistig, befand das Oberlandesgericht Naumburg , 07.12.2005, Az. 6 U 24/05.
ZITAT ENDE
Quelle: http://www.meinimport.de/eu-reimport-auto-erkennen/