Hallo,
Laut Vorschrift "mußte" das Tagfahrlicht beim einschalten der weiteren Beleuchtung ausgehen.
Das stimmt so nicht. Das TFL muss nicht zwingend ausgehen sondern darf bei eingeschaltetem Abblendlicht anbleiben wenn die Leuchtleistung des TFLs dann gedimmt wird.
ZitatAber, da es viele Kraftfahrer gibt, die gerne viele Lichter anhaben, hat die Autoindustrie sich darauf eingestellt.
Die Autoindustrie hat sich nicht auf diese Kraftfahrer eingestellt, denn diese fahren auch bei klarster Sicht mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern.
ZitatEinige Hersteller besitzen Ausnahmegenehmigungen, damit alles zusammen leuchtet.
Ich glaube nicht dass es da eine Ausnahmegenehmigung gibt, da die nicht notwendig ist (Stichwort "dimmbare TFL").
ZitatAber in den meisten Pkw`s wurde dieses Tagfahrlicht selbst eingebaut, und die Vorschrift wurde umgangen.
Das mit dem "selbst eingebaut" mag früher gestimmt haben, aber heutzutage haben alle Autos TFLs und da gibt es Hersteller die reine TFLs (wie Renault) und Hersteller die die TFLs bei eingeschaltetem Abblendlicht herunterdimmen.
ZitatEs könnte beim TÜV Ärger geben.
Den könnte es nicht nur geben, den gibt es dann auch. (-;
Um dem Thema mal etwas Objektivität hinzuzufügen:
Ob die bei eingeschaltetem Abblendlicht weiterhin leuchtenden TFLs gedimmt sind, kann man normalerweise nicht sehen. Um das beurteilen zu können, müsste man das Fahrzeug bei laufendem Motor sehen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird - was im Straßenverkehr wohl eher selten der Fall ist.
Gruß
Hans