Hallo,
Immer diese pauschalisierten Aufforderungen in den Medien. )-: Oder kam diese Aufforderung im Zusammenhang mit Nebel, Dämmerung oder anderen die Sicht einschränkenden Umständen
Schlechte Sicht mit ersten Auffahrunfall.
Hallo,
Immer diese pauschalisierten Aufforderungen in den Medien. )-: Oder kam diese Aufforderung im Zusammenhang mit Nebel, Dämmerung oder anderen die Sicht einschränkenden Umständen
Schlechte Sicht mit ersten Auffahrunfall.
Hallo,
Schlechte Sicht mit ersten Auffahrunfall.
Nur damit ich das richtig verstehe:
Ein österreichischer Radiosender macht einen riesen Auffruf dass man doch bitte trotz Tagfahrlicht das Licht einschalten soll damit auch die Heckleuchten eingeschaltet werden weil es einen Auffahrunfall bei schlechter Sicht gab?
Da würden mich jetzt die genauen Umstände dieses Unfalls interessieren. Was es am hellichten Tag, in der Dämmerung oder Nachts? Wie schlecht war die Sicht? Wie langsam war das vordere und wie schnell das hintere Fahrzeug? Welche Farbe hat das vordere Fahrzeug (gräuliche Farbtöne sieht man halt schlechter)?
Anmerkung;
Ich habe meine LED-Heckleuchten freischalten lassen, so dass sie mit dem TFL zusammen leuchten.
Gibt es übrigens im Kadjar-Forum eigenes Thema.
Ausser das ich es im Radio gehört habe weiß ich nichts genaueres wie es zu dem Unfall kam. Es ist aber oft zu beobachten das viele was Tagfahrlicht haben die Lichtautomatik nicht eingeschalten oder keine haben weil immer wieder zu sehen ist das bei Dämmerung, Tunnel und schlechter Sicht hinten kein Licht eingeschalten ist. Dann gibt es die braven die bei Nebel die Nebelschlußleuchten einschalten aber nicht mehr ausschalten bei guter Sicht später.
Nicht zu vergessen dass man mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte eigentlich nur max 50km/h fahren darf da man ja nur 50 m weit sehen kann.
Hallo,
Es ist aber oft zu beobachten das viele was Tagfahrlicht haben die Lichtautomatik nicht eingeschalten oder keine haben weil immer wieder zu sehen ist das bei Dämmerung, Tunnel und schlechter Sicht hinten kein Licht eingeschalten ist.
Es gibt auch genug andere Idi... ohne TFL die bei Dämmerung, schlechter Sicht oder im Tunnel komplett ohne Licht fahren. Was aber bei vielen zum Nichteinschalten des Lichts führt sind die LED-TFLs, die teilweise die Straße so gut ausleuchten, dass man fast ohne Abblendlicht auskommt.
Zitat
Dann gibt es die braven die bei Nebel die Nebelschlußleuchten einschalten aber nicht mehr ausschalten bei guter Sicht später.
Ich verwende die NSL generell nicht. Die NSL ist der größte Gesetzesquatsch den es in der STVZO gibt. Warum wird eine Beleuchtungseinrichtung vorgeschrieben ohne aber deren zwingende Nutzung vorzuschreiben.
Hallo, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe ist bei Tageslichtbeleuchtung nur die vorderen Lichter zulässig, nicht zu verwechseln mit Abblendlich. Nur bei Standlicht leuchten die Lichter vorne und hinten. Ist aber wie die Bezeichnung "Standlicht" schon andeutet, wärend der Fahrt nicht erlaubt.
Hallo, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe ist bei Tageslichtbeleuchtung nur die vorderen Lichter zulässig, nicht zu verwechseln mit Abblendlich. Nur bei Standlicht leuchten die Lichter vorne und hinten. Ist aber wie die Bezeichnung "Standlicht" schon andeutet, wärend der Fahrt nicht erlaubt.
Von der Logik her hast du Recht.
Bei Wikipedia gibt es dazu allerdings widersprüchliche Angaben, man meint sogar auch mit Standlicht fahren zu dürfen
Hallo,
wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe ist bei Tageslichtbeleuchtung nur die vorderen Lichter zulässig, ...
Worauf stüzt Du diese Annahme?
TFLs werden nur im § 49a der StVZO erwähnt, und zwar als Ausnahme für vordere Beleuchtungseinrichtungen die auch ohne Schluss- und Kennzeichenleuchte betrieben werden dürfen.
Zitat
Nur bei Standlicht leuchten die Lichter vorne und hinten. Ist aber wie die Bezeichnung "Standlicht" schon andeutet, wärend der Fahrt nicht erlaubt.
Jain! Mit dem Standlicht allein darf nicht gefahren werden, aber auf das Abblendlicht darf verzichtet werden, wenn, bei entsprechenden Wetterverhältnissen, die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind.
Von der Logik her hast du Recht.Bei Wikipedia gibt es dazu allerdings widersprüchliche Angaben, man meint sogar auch mit Standlicht fahren zu dürfen
Ich weiß nicht, welchen Wikipedia-Eintrag Du gelesen hast. Aber in diesem Artikel steht "In Deutschland hingegen beschreibt § 17 Absatz 2 StVO: „Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. (...)“".
TFLs dürfen also mit oder ohne Schlussleuchten betrieben werden. Was für mich nur noch unschlüssig ist, ob dann auch die Kennzeichenbeleuchtung mit eingeschaltet werden muss oder darf, wenn die Schlussleuchten mit den TFLs eingeschaltet werden.
Bei meinem Megane4 gehen bei Tagfahrlicht die hinteren Leuchten mit an, die Nummernschildbeleuchtung geht erst ab Standlicht an.