Hallo!
Viele EU-Händler werben ja damit, dass man einen Kaufvertrag nach deutschem Recht bekommt und keinen Vermittlungsvertrag. Dennoch muss man bei der Bestellung eine Vollmacht unterschreiben, bei der Händler dann als Vermittler angeführt ist. Für mich widersprüchlich.
- Bei welcher Firma habt ihr gekauft?
- Habt ihr diese Vollmacht unterschreiben müssen?
- Wer war letztendlich Verkäufer im Kaufvertrag?
roli