Hallo,
Wenn der Wagen nach dem 1.9 zugelassen wird, wird nach Wltp versteuert und berechnet.
Das stimmt so nicht. Grundlage für die Berechnung der Steuer sind die Angaben im CoC.
Wenn diese bereits nach dem WLTP gemessen wurden dann erfolgt die Besteuerung auch schon bei vor dem 01.09.2018 neuzugelassenen Fahrzeugen. Dies gilt erstmal generell für alle Typen die nach dem 31.08.2017 neu typgenehmigt wurden.
Spätestens ab dem 01.09.2018 müssen auch für "alte" Typen die WLTP-Werte im CoC angegeben werden.
Ob ein Hersteller die Umstellung bereits vorher durchführt bleibt ihm überlassen.
Zitat
Jede Ausstattungsvariante (mit oder ohne Klimaanlage etc.) mus separat geprüft werden.
Auch das stimmt so nicht. Die Hersteller dürfen zwar für ein Modell nicht nur den niedrigeren Verbrauch für die Standardausführung ermitteln, wohl aber nur den höheren Verbrauch für die Top-Ausstattung.
Zitat
Leider geben die Hersteller keine Info's raus, wie die Daten nun sind.
Das ändert sich zum 01.01.2019, ab dann müssen die Hersteller die neuen WLTP-Werte in den Prospekten angeben.
Zitat
Das heisst ein Captur s zugelassen 31.8 wird nach dem alten Verfahren zugelassen, einen Tag später nur noch mit Wltp und höheren eingetragenen Verbrauchswerten und somit höheren Steuern. Am Auto ändert sich nichts.
Da würde mich mal interessieren welcher CO2-Ausstoß im CoC angegeben ist.