Aktuelle Bilder vom Elia Zubehör

  • Also wenn sie verboten sind, und er sie nicht eingetragen bekommt, dann würde ich sie weg machen, und dem solange um die Ohren hauen der sie dran gemacht hat, der hätte das wissen sollen und erst gar nicht anbieten sollen, aber warten wir es mal ab, vielleicht findet er ja nen TÜV WM es macht, ich kenne einen TÜv der macht dir ne Hu mit defekter Abs und bremseLeitung :love:

    Hallo Hanu,


    den brauch ich zum Glück nicht. :)
    Die Seitenteile und der Heckbügel sind vom TÜV eingetragen, und der Frontbügel braucht keine Eintragung (Aussage TÜV Süd, wegen der EU Zulassung). Nachdem beim TÜV alles am Auto verbaut war, und der TÜV den Bügel bestimmt nicht übersehen konnte.


    Das einzige Problem ist, das nicht alle die TÜV/ASU machen sowas abnehmen dürfen.


    Somit alles in Butter :thumbup: :thumbup: :thumbup: .


    Gruss Marcus


  • Hallo Bernd,


    hab grad nochmal nachgeschaut, der Bügel hat eine EU Zulassung beiliegen. (War für mich die ABE :) )
    Das ding hat sogar extra eine Zulassungsnummer wo extra der Personenschutz geprüft wurde. AUfgrund der EU Zulassung ist auch keine EIntragung notwendig.


    Gruss Marcus

    Hallo Marcus,


    habe jetzt echt mal recherchiert und alles durchwühlt. Anscheinend gibt es tatsächlich wieder Änderungen. Habe das hier im Jahresbericht des Kraftfahrbundesamtes gefunden:



    Fuflgängerschutz Frontschutzbügel nach EG-Richtlinie



    Die Anbringung der starren Frontschutzb ̧gelkonstruktionen an Gel‰ndewagen war bis Anfang 2005 im
    Bereich der EG gar nicht, bzw. nur teilweise nach unterschiedlichen nationalen Vorschriften in den Mit-
    gliedstaaten geregelt. Dieses zeigte sich besonders in der Vielfalt der sich im Straflenverkehr befindlichen
    Konstruktionen, bei denen die Belange des Fuflg‰ngerschutzes kaum oder nur im geringen Mafle ber ̧ck-
    sichtigt waren.
    Seit Anfang des Jahres 2005 muss bei Beantragung einer nationalen Typgenehmigung f ̧r einen Front-
    schutzb ̧gel in Deutschland ein Nachweis hinsichtlich der Erf ̧llung internationaler Vorschriften zum Fufl-
    g‰ngerschutz gef ̧hrt werden. F ̧r Konstruktionen, f ̧r die dieser Nachweis erbracht werden kann, werden
    noch bis zum 24.05.2007 nationale Typgenehmigungen in Deutschland erteilt. Ab dem 25.05.2007 d ̧rfen
    Frontschutzb ̧gel nur dann verkauft werden, wenn f ̧r sie eine internationale Typgenehmigung nach der
    EG-Richtlinie 2005/66/EG vorliegt.
    Da nationale Typgenehmigungen hier einerseits in Ihrer Anwendbarkeit zeitlich begrenzt sind und da ande-
    rerseits auch f ̧r die nationalen Typgenehmigungen Forderungen aus dem EG-Recht ber ̧cksichtigt werden
    m ̧ssen, erscheint es schon jetzt sinnvoll, f ̧r Frontschutzb ̧gel internationale Typgenehmigungen nach der
    EG-Richtlinie 2005/66/EG zu erlangen. Diese Richtlinie ist Ende 2005 in Kraft getreten. Obwohl sie noch
    durch einige Ausf ̧hrungsbestimmungen erg‰nzt werden muss (die Verhandlungen sind bereits abge-
    schlossen), ist eine Genehmigungserteilung bereits mˆglich. Erste Antr‰ge liegen dem Kraftfahrt-
    Bundesamt vor.



    Demnach gibt es jetzt endlich wieder neue Richtlinien und die Dinger nenne sich jetzt Personenschutz und sind somit wieder erlaubt... 8|
    Bürokratie ?(


    Gruß, Bernd

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  • Heute gelb gestern rot!


    Bürokratie ist doch was schönes!


    :thumbup:


    Gruß Thomas

    Grüße Thomas
    :auto:
    Renault Captur LUXE TCe 90
    (26.08. 2013 bis 19.02.2014)
    :auto:
    Opel Mokka "Edition" 1,6 ekoflex 115 PS
    (seit 25.02.2014)
    Elektropaket, Winterpaket, Solarverglasung,
    Schneeweiß, Sommerschuhe Alu 215/55 R18,
    Radio CD 600 Intell Link, AHK,

  • Hallo Bernd,


    Danke für die Info.
    Die EG Nummer steht auch in dieser Zulassung wie noch gefühlte 100 andere Nummern. ;(
    Die Papiere sind 7 Seiten lang und in 4 sprachen und Nummern ohne Ende.


    Es lebe die Bürokratie


    Gruß Marcus