Rückrufaktion

  • Nun ich denke, die Sache ist recht einfach:
    Wenn es um einen Abgastest mit Update der Motorsteuerung geht, kann dies ja nur bedeuten, es könnte sein, dass die Werte zu hoch sind.
    Ist dies der Fall und die Werte "müssen gesenkt" werden, kann dies möglicherweise nur durch eine Leistungsreduzierung geschehen.
    Daher:



    ich sage jetzt nur mal, der "freundliche" macht das Update bei seinem eigenen Fahrzeug nicht.

    ;)

  • ob die Sache tatsächlich so einfach ist.......?
    Nehmen wir mal an, dass dies der Grund ist und die Konsequenz wie beschrieben. Dann muss dieser Motor-Typ aus diesem Baujahr eine neue Typ-Zulassung bekommen und dies geht nur auf Anordnung/Genehmigung des KBA. Denn bei Leistungsänderungen (mehr oder auch weniger) erlischt in der Regel die Zulassung. Natürlich kann ein Update die Motorcharakteristik ändern, wenn die Grundparameter gleich bleiben. Dies wäre aber kein Grund das Update nicht durchzuführen. Insbesondere ein Händler hätte daran ein Interesse: Wenn es bei einem Benziner ein Abgasprobleme gibt, wird es sich in der Regel um ein zu hoher Kohlendioxid-Ausstoss handeln. Verringert man diesen sinkt auch der Verbrauch (also ein Verkaufsargument). Wenn nun das Update die Dynamik reduziert und dies eine potentielle Käuferin stört, wird ein Captur mit höherer Leistung empfohlen (inkl. Mehrumsatz beim Händler). Weiterhin werden Neuwagen mit der neuen Software ausgeliefert. Wenn nun eine Käuferin die Probefahrt aber mit einem Captur mit dem alten Softwarestand gemacht hat, hat der Händler eine Freundin weniger haben und das ohne Not. Es gibt also keinen Grund für einen Händler das Update nicht durchzuführen, wenn die Ursache tatsächlich wie beschrieben ist. Oder hat gibt es ganz andere Gründe???
    Was mir an dieser Stelle noch einfällt: Natürlich kann ein Update zur Senkung der Emissionen auch die Bauteilzuverlässigkeit reduzieren (wir kennen ja die Sache mit den VW Diesel und dem AGR), aber auch hier hat der Händler alle Ruhe der Welt. Denn defekte Bauteile fallen entweder zu Lasten von Renault (Garantie) oder des Halters. Und es wird kein Händler (egal welche Marke) geben, der Fahrzeuge auf Halde stehen hat und diese nicht Verkaufen will (totes Kapital bzw. Schulden bei der Bank) ;)


    Also nochmal: Ich verstehe es bisher nicht.....
    Ach ja, ist eigentlich kein anderer TCe 90 betroffen??????

  • Ich kann Euch mal von meinem "Abgastest-update" berichten.
    Habe den beim letzten Winterräderwechsel durchführen lassen.
    Er betrifft Benzineinspritzung der Motoren D4F (DR112) und H5F (HR12) "EURO6B"
    Deutschland: Neuprogrammierung des Einspritz-Steuergeräts


    Vorbeugende Maßnahme
    Neuprogrammierung des Einspritz-Steuergeräts


    Ziel


    Vermeidung des Risikos potentieller Schwierigkeiten beim Ausführen technischer Prüfungen an Fahrzeugen in Deutschland nach der OBD-Prüfung.


    Also -> keine großartige Geschichte ;):thumbup:

  • Darf ich, bitte schön nochmal an an folgerndes Thema erinnern:


    Hinweise zu Rückrufaktionen


    Bitte erst mal Link nutzen, nachsehen oder die Suchfunktion nutzen und nicht sofort ein neues Thema erstellen. Habe dann immer wieder zusätzliche Arbeit, die passenden Themen zu finden und zusammen zu führen.


    :dxan: