@Bernd Dietmar B: Das musst du ggf. mit deinem Vertragspartner = dein Händler klären, ich bin kein Jurist sondern Techniker und arbeite auch nur gelegentlich für Renault aber nicht bei Renault (Zulieferer).
Einträge im Fahrzeugschein vs. Prospektaussage
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Hallo,
Noch eine Unstimmigkeit:
Im KFZ-Schein ist eine zulässige Stützlast in Höhe von 75 kg. eingetragen. So steht es auch in den Prospekten.
Die AHK mit abnehmbarem Kugelkopf habe ich bei Bestellung des Fahrzeugs in Auftrag gegeben.
Der Kleber am Heckdeckel wirft nur eine zulässige Stützlast in Höhe von 60 kg. aus.Die Stützlast in der Zulassungsbescheinigung hat nichts mit der Stützlast der AHK (die eine eigene ABE hat) zu tun. Auch wenn das Auto eine höhere Stützlast verträgt, verträgt die AHK ggf. weniger. Gleiches gilt auch für die Anhängelast. Warum bei Dir jetzt eine zu schwache AHK verbaut wurde, müsstest Du mit Deinem Händler klären.
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@Schorsch: mich interessiert aber schon der Grund, weshalb auf der deutschen HP und deutschen Druckmedien 216 steht.
Ich fühle mich hierbei von Renault ziemlich vera.......t.
Die Vmax war ein Kriterium unter mehreren, die mich bewogen haben, mich für den Captur zu entscheiden.
Zur Auswahl standen zum Schluss des Selektionsprozesses noch der Captur und der Hyundai Kona.Die Angabe zur v/max war euch ein Entscheidungsgrund für mich. Im FZ Schein steht bei mir auch nur die 205 km/h. In 11 Tagen bin ich auf den Weg gen Norden und da kann ich hinter Münster mal austesten, wie weit er den nun wirklich geht. Gebe dann eine Rückmeldung. Sollte er aber wirklich nur die im FZ Schein eingetragene Geschwindigkeit erreichen, gebe ich ihn trotzdem nicht mehr her. Es macht einfach Freude mit dem blauen durch die Weltgeschichte zu kacheln. (Entschuldigt den Ausdruck, aber ich habe soeben einen Bericht über "Werner Beinhart" gelesen )
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Die Angabe zur v/max war euch ein Entscheidungsgrund für mich. Im FZ Schein steht bei mir auch nur die 205 km/h. In 11 Tagen bin ich auf den Weg gen Norden und da kann ich hinter Münster mal austesten, wie weit er den nun wirklich geht. Gebe dann eine Rückmeldung. Sollte er aber wirklich nur die im FZ Schein eingetragene Geschwindigkeit erreichen, gebe ich ihn trotzdem nicht mehr her. Es macht einfach Freude mit dem blauen durch die Weltgeschichte zu kacheln. (Entschuldigt den Ausdruck, aber ich habe soeben einen Bericht über "Werner Beinhart" gelesen )
Geht mir auch so. Selbst wenn die irreführende Werbung ein Grund wäre, das Fahrzeug zu wandeln, werde ich es behalten. Der Stress mit meiner Frau, die sich in das Teil verliebt hat wäre größer, als der Stress und Formularkram einer möglichen Wandlung.
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Also, bei meinem Version S steht in dem EU Papier 205 Km/h, werde morgen mal bei der Zulassungsbehörde fragen.
Kann es sein, das es mit der Automatik zusammenhängt, dass der Schaltwagen 216 fährt? -
Im Prospekt wird auch das DSG mit 216 angegeben.
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Also Fahrt von Uelzen nach Viersen , hab ich mal auf den Bahnen die was freier werden Gas gegeben.
Laut Tacho komme ich auf 224 KmHHändler wo ich ihn gekauf habe auch mal gefragt, der kann sich den Eintrag nicht erklären weil die Blauen definitiv auch überall mit 216 KmH angegeben sind.
In meinem Schein stehen nämlich auch nur die 205
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Hallo,
Die Stützlast in der Zulassungsbescheinigung hat nichts mit der Stützlast der AHK (die eine eigene ABE hat) zu tun. Auch wenn das Auto eine höhere Stützlast verträgt, verträgt die AHK ggf. weniger. Gleiches gilt auch für die Anhängelast. Warum bei Dir jetzt eine zu schwache AHK verbaut wurde, müsstest Du mit Deinem Händler klären.
Ich habe meinen Händler diesbezüglich kontaktiert. Langsam kommt Licht ins Dunkel.
Die verbaute MVG-AHK "kann" 75 kg, "darf" lt. MVG aber nicht.
Der Zulieferer (MVG) weiß nicht, dass im KFz-Schein eine zulässige Stützlast in Höhe von 75 kg eingetragen ist.
MVG behauptet gegenüber meinem Händler, dass der Captur nur bis 60 kg Stützlast zugelassen ist.Mein Händler bat mich, ihm ein Foto meines KFz-Scheins zu schicken. Wenn er an Hand des Fotos belegen kann,
dass der Captur 75 kg "darf", schickt MVG einen entsprechenden neuen Aufkleber.Slapstick.
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Die verbaute MVG-AHK "kann" 75 kg, "darf" lt. MVG aber nicht.Renault hat inzwischen die Stützlast von 60 auf 75 kg erhöht, bei unserem 2014er sind nämlich nur 60 kg Stützlast zulässig.
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Renault hat inzwischen die Stützlast von 60 auf 75 kg erhöht, bei unserem 2014er sind nämlich nur 60 kg Stützlast zulässig.
Danke für die Info. Muss dann aber ganz neu sein, wenn das vor mir noch nie jemand reklamiert hat.