Ja. Und was habe ich daran nicht „gelesen“ ? Ich habe doch den (Un)sinn der ganzen Geschichte noch betont.
Aber egal. Schon ok.
Unterschiedliche Garantieleistung auf Felgen.
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Ja. Und was habe ich daran nicht „gelesen“ ? Ich habe doch den (Un)sinn der ganzen Geschichte noch betont.
Aber egal. Schon ok.sorry, dieses Mal habe ich wohl zu schnell quergelesen
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Es geht um Garantie, nicht um Gewährleistung.
Hier liegt das Problem:
der Händler muss 2 Jahre lang die Fehlerfreiheit der Sache gewährleisten, kann nur bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzt werden, nach 6 Monaten greift die "Beweislastumkehr". Die Sache darf nur bestimmungsgemäß benutzt werden, also "Sommerfelgen" dürfen nicht im Winter dem Streusalz ausgesetzt werden. Das neue Auto (incl. der Felgen) hat keine Einschränkung bezüglich Jahreszeiten, darf auch im Winter gefahren werden.Garantie ist eine freiwillige, zusätzliche Leistung die auch an Bedingungen geknüpft werden kann, z.B. Ölwechsel in bestimmten Werkstätten, bis 100.000 km Fahrleistung usw...
Auch wenn der Händler nur 1 Jahr Garantie gibt muss er 2 Jahre gewährleisten. -
Was du nicht sagst......
Endlich jemand der mir den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erklärt. Hab ich seit Jahren drauf gewartet. Danke !
So, und jetzt beenden wir bitte den Kindergarten.
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Mittlerweile habe ich auch Antwort von Renault erhalten.
"Für die Garanie der Felgen ist der Renault Vertragspartner der Garantiegeber. Bei allen Fragen zur Garantie ist immer der Renault Vertragspartner der zuständige Ansprechpartner."