Hallo.
Ich habe meinen Captur mit Sommerreifen erhalten.
Da ich die gleichen Felgen auch für meine Winterreifen möchte, habe ich bei der Bestellung des Fahrzeugs gleich Winterreifen auf Originalfelge mitbestellt. Auf die Lieferung wartet mein Händler noch.
Lt. Aussage meines Händlers erhalte ich auf die Felgen mit Winterreifen lediglich 1 Jahr Garantie. Hätte ich das Fahrzeug mit Ganzjahresreifen (auf den gleichen! Felgen) bestellt, hätte ich 2 Jahre Garantie auf die Felgen.
Die Logik erschließt sich mir nicht.
Auf eine Felge, die nur ca. 6 Monate pro Jahr gefahren wird, erhalte ich nur 1 Jahr Garantie. Auf eine Felge, die dauernd und ausschließlichlich gefahren wird, 2 Jahre Garantie.
Kann mir das jemand so erklären, dass ich es verstehen kann?
Danke und viele Grüße
Unterschiedliche Garantieleistung auf Felgen.
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ganz klar - Du hast zwei Kaufverträge mit unterschiedlichen Garantie-/Gewährleistungsansprüchen abgeschlossen.
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Das war nicht die Frage......
@Bernd Dietmar B
Sehr seltsam, kann ich logisch auch nicht nachvollziehen. -
...doch, genau das war Deine Frage:
hier nochmal zum Gedächtnis: Lt. Aussage meines Händlers erhalte ich auf die Felgen mit Winterreifen lediglich 1 Jahr Garantie. Hätte ich das Fahrzeug mit Ganzjahresreifen (auf den gleichen! Felgen) bestellt, hätte ich 2 Jahre Garantie auf die Felgen.
Die Logik erschließt sich mir nicht.
Die Ganzjahresreifen bei einer Erstbestellung gehören zum Fahrzeug.
Die nachträglich gekauften Winterräder sind demzufolge eine gesonderte Bestellung.
Es geht doch nicht um die Dauer der Benutzung sondern einzig und allein um den Kauf. -
...doch, genau das war Deine Frage:
hier nochmal zum Gedächtnis: Lt. Aussage meines Händlers erhalte ich auf die Felgen mit Winterreifen lediglich 1 Jahr Garantie. Hätte ich das Fahrzeug mit Ganzjahresreifen (auf den gleichen! Felgen) bestellt, hätte ich 2 Jahre Garantie auf die Felgen.
Die Logik erschließt sich mir nicht.Die Ganzjahresreifen bei einer Erstbestellung gehören zum Fahrzeug.
Die nachträglich gekauften Winterräder sind demzufolge eine gesonderte Bestellung.
Es geht doch nicht um die Dauer der Benutzung sondern einzig und allein um den Kauf.Ich habe die Felgen mit Winterreifen zusammen mit drm Fahrzeug bestellt.
Genau wie die AHK mit abnehmbarem Kugelkopf.
Habe ich für die AHK dann auch nur 1 Jahr Garantie? -
...war die denn bereits bei der Anlieferung am Fahrzeug verbaut? Denn darum geht es! Werksseitig oder nachträglich/zusätzlich.
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sind es gebrauchte Felgen?
Bei Verkauf an Privatpersonen gilt normalerweise die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, diese kann bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr verkürzt werden. -
...war die denn bereits bei der Anlieferung am Fahrzeug verbaut? Denn darum geht es! Werksseitig oder nachträglich/zusätzlich.
Die Version S ist ein Sondermodell und nicht konfigurierbar. Die AHK wurde beim Händler montiert und das Fahrzeug wurde mit montierter AHK ausgeliefert.
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sind es gebrauchte Felgen?
Bei Verkauf an Privatpersonen gilt normalerweise die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, diese kann bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr verkürzt werden.
Es geht um Garantie, nicht um Gewährleistung. -
sind es gebrauchte Felgen?
Bei Verkauf an Privatpersonen gilt normalerweise die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, diese kann bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr verkürzt werden.Nein. Es sind neue Felgen, die ich Anfang August zusammen mit dem Fahrzeug bestellt habe.
Allerdings war Renault bislang nicht fähig, diese auszuliefern.
Interessant, dass die Originalfelgen so lange im Lieferrückstand sind,
Was wäre, wenn ich mal aus Unachtsamkeit eine Felge am Bordstein schrotte?