Hallo liebe Captur Freunde,
ich bin Besitzer eines Captur (Tce 130 Collection) mit EZ Juli 2019 (also quasi ein Neuwagen mit nicht mal 1000 km).
Am Sonntag hat mein Sohn (er ist Hauptfahrer) angerufen dass er irgendwo ein paar Kilometer weiter steht und der Captur nicht mehr will.
Ich bin dann hingefahren und habe festgestellt, das der Captur zwar noch läuft, aber der Motor kaum Zugkraft entwickelt. Also Motor wieder aus (es waren keinerlei Warnlampen an, auch keine gespeicherte Meldung sichtbar) und Renault Mobilitätsgarantie angerufen.
Es kam dann ein Abschleppwagen und hat den Captur zum nächsten Renault Händler (der nicht der Verkäufer ist) geschleppt (der Abschlepper tippt auf Elektronik aber das konnte er vor Ort nicht beheben ... deshalb direkt ab zum Renault Händler).
Nun meine Frage:
Ich habe den Eindruck, dass Renault nicht unbedingt Klartext bezüglich dieser Mobilitätsgarantie schreibt (im Internet findet man diverse Beschreibungen von Mai 2010 etc). Die Abschleppkosten, notwendigen Ersatzteile und die Arbeitskosten sind ja durch die (Mobilitäts-)Garantie gedeckt. Aber ich frage mich gerade bezüglich Ersatzwagen, gilt diese Regelung nur für den Espace? Habe ich als Captur Besitzer auch Anspruch auf einen Ersatzwagen, falls der Renault Händler mehr als xy Stunden benötigt um den Captur wieder flott zu machen? In meinem Fall steht der Captur seit Sonntag aus dem Hof, heute (Montag abend) nochmal angerufen wurde mir gesagt dass sie bisher keine Zeit hatten (Kalender von heute war wohl voll...). Es kann also durchaus Mittwoch oder Donnerstag werden
Gibt es dazu etwas konkreteres von Renault? (Ich kann leider nicht nachsehen ... die KFZ Mappe liegt im KFZ und das steht ja bei der Werkstatt).
Vielen Dank,
Kliggedi