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Der Wagen wurde um den 20.07. produziert und stand am 13.08. beim Händler und wurde am 20.08. auf mich zugelassen, am 21.08. hab ich ihn dann abgeholt.
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Der Wagen wurde um den 20.07. produziert und stand am 13.08. beim Händler und wurde am 20.08. auf mich zugelassen, am 21.08. hab ich ihn dann abgeholt.
echt frech das die das einfach ändern. Ich würde meine Schublade als Handschufach echt vermissen wenn man mir einfach so ne Klappe eingebaut hätte.
Die Frage ist, in wie weit muß man die Änderung akzeptieren? Ich meine ich habe ja etwas anderes bestellt!?
Mit erwachsenem Beifahrer ist die Schublade schwierig während der Fahrt zu öffnen, sind immer die Knie im Weg
Darum geht es nicht. Es ist definitiv nicht das was man bestellt hat.
@Harbromme das ist richtig. Wurde auch bei Testern als unpraktisch bemängelt. Gibt es sonst Neues zur Quali-Sicherung?
Schönen Sonntag
neupro20
Bloß weil manche es bemängeln ist es nicht zwangsläufig schlecht für alle. Ich find sie toll.
Wegen akzeptieren was sagt denn der Händler?
Renault wird sagen: Kleine Änderungen vorbehalten!
Bloß weil manche es bemängeln ist es nicht zwangsläufig schlecht für alle. Ich find sie toll.
Sehe ich genauso... ich hatte noch nie ein besseres/praktischeres Handschuhfach und möchte die Schublade nicht mehr missen.
Zumal ein "normales" Handschuhfach bei erwachsenem Beifahrer auch keine Freude ist, wenn dir der Inhalt während der Fahrt zwischen die Füße fällt, weil der Fahrer gerade etwas zügiger an der Ampel anfährt
Ich glaube nicht, dass es eine verbindliche Bestellung bzw. ein Kaufvertrag gibt, in der/dem Handschuhfach oder Schublade aufgeführt sind.
Bleibt also - wie @Gipsy-Danger schon richtig schrieb - bei "Änderungen vorbehalten".