Laut den den "Neuwagen-Verkaufsbedingungen" kann 6 Wochen nach Überschreiten eines in der "Verbindlichen Bestellung" genannten unverbindlichen Liefertermins der Verkäufer aufgefordert werden zu liefern. Mit dem Zugang der der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug mit allen auf folgenden Konsequenzen, die je nach den Verkaufsbedingungen gestaltet sind, z.B. 5% des Verkaufspreises bis höchstens 25% des Verkaufspreises. So steht es zumindest bei mir im in der "Verbindlichen Bestellung". Kein Wort über Bestellannahme oder ähnlichem. Also eigentlich irrelevant für den Liefertermin des Händlers.
Da bin ich ja gespannt, wie das ausläuft. Zumindest hat man mir angeboten in der Zwischenzeit nach Ankündigung einen Wagen zur Verfügung zu stellen, wenn er gebraucht wird. Immerhin...