Hallo zusammen, leider habe ich jetzt nach ca. 95.000 km und 6 Jahren, die ich mein schönes Auto fahre, auch einen Motorschaden.
Mein Captur verbrauchte schon von Anfang an auffällig viel Öl, was ich auch im ersten Jahr schon in der Werkstatt bemängelt habe.
Ich habe jedes Jahr die anstehende Wartung in einer Renault Werkstatt durchführen lassen und es wurde mir immer gesagt, dass
der Ölverbrauch noch im Rahmen sei. Im September 2018 wurde mir gesagt, dass dies Problem bei Renault bekannt sei und das Einspritzsteuergerät wurde neu programmiert.
Jetzt wurde bei der diesjährigen Wartung der Motorschaden festgestellt, obwohl das Auto für mich keine merklichen Probleme machte. Eine zweite Werkstatt bestätigte die Diagnose und reichte einen Kulanzantrag bei Renault ein, die sich nun mit 65% beteiligen wollen. Soll ich damit nun zufrieden sein? Eigentlich handelt es sich um einen Konstruktionsfehler von Renault. Warum sollte ich dafür 3.000 Euro bezahlen? Kennt ihr ähnliche Fälle?
Nach 6 Jahren Motorschaden - TCE 120
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Renault wird sich kaum einen Präzedenzfall eines eingestandenen Konstruktionsfehlers schaffen. Ich glaube kaum, das du wesentlich mehr als 65% erwarten kannst, aber ich bin Laie.
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Hallo,
ich bin zwar auch kein Jurist, aber ich kenne mich doch recht gut im BGB aus. Ob ein Gerichtsverfahren Erfolg hätte, hängt vorallem von der Beweisbarkeit ab.
1. Seit wann war der Konstruktionsfehler bei Renault bekannt?
2. Inwieweit sind die Reklamationen nachweisbar?War der Konstruktionsfehler bereits bei Fertigung des Fahrzeugs bekannt und das Fahrzeug wurde dennoch ausgeliefert, ist es ein verschwiegener Mangel. Der Unterschied zwischen einem verschwiegenen (Vorsatz) und einem versteckten Mangel ist insoweit wichtig, da es bei einem verschwiegenen Mangel keinen Ausschluss der Gewährleistung gibt, selbst bei Privatkäufen nicht.
Wurde der Konstruktionsfehler erst nach der Fertigung bekannt, aber dann nicht im Laufe der Garantie nach erfolgter Reklamation ordnungsgemäß beseitigt, kann man dies ebenfalls als "Vorsatz" ansehen.
Ob und inwieweit hier sogar eine Rückrufaktion für alle betroffenen Fahrzeuge hätte erfolgen müssen, vermag ich jedoch nicht zu beurteilen.
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Zunächsteinmal müsste man ja beweisen, das es überhaupt ein Konstruktionsfehler IST. Das ist doch die weit grössere Hürde.....
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Zunächsteinmal müsste man ja beweisen, das es überhaupt ein Konstruktionsfehler IST. Das ist doch die weit grössere Hürde.....
Das wird unmöglich sein. Deswegen würde ich auf den Renault-Vorschlag zähneknirschend eingehen.
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und es wurde mir immer gesagt, dass
der Ölverbrauch noch im Rahmen sei. Im September 2018 wurde mir gesagt, dass dies Problem bei Renault bekannt sei und das Einspritzsteuergerät wurde neu programmiert.mir ist der Zusammenhang nicht klar zwischen der Programmierung des Steuergerätes und dem Ölverbrauch
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Hallo
mir ist der Zusammenhang nicht klar zwischen der Programmierung des Steuergerätes und dem ÖlverbrauchIrgendwie wird wohl eine sehr geringe Menge Öl der Verbrennung hinzugefügt. Das ist für mich durchaus nachvollziehbar da im Turbolader bewegbare Teile sind, die geschmiert werden müssen.
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Man muss sich wohl alles in der Fachwerkstatt schriftlich geben lassen nur dann kann man einen Nachweis erbringen was trotzdem schwierig werden kann. ich hoffe das geht alles gut