Du musst die Sensoren ausschalten dann piept auch nichts.
Anhängerkupplungen
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Hallo ,
ich hatte einen Auffahrunfall (ich vorne) mit Anhängerkupplung und dadurch nur mein Unfallgegner einen Schaden.
Aus diesem Grund möchte ich die Kupplung nicht abnehmen.
Das ist aber nach meinem Wissen nur mit einer starren Kupplung möglich ohne evtl. mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Mir wurde gesagt , eine abnehmbare oder einklappbare muss nach Gebrauch auch wieder verschwinden.
Deshalb für mich eine Starre. -
Das mit der Anhangerkupplung und Versicherung ist nur ein Gerücht.
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Du:
"Mir wurde gesagt , eine abnehmbare oder einklappbare muss nach Gebrauch auch wieder verschwinden."
Da gibt es anscheinend unterschiedliche Aussagen.
Würde mich interessieren von wem diese Aussage stammt und wo man das nachlesenn kann. Ich habe zwar keine Anhängerkupplung mehr, hatte aber in meinem Kadjar die einklappbare.
Da habe ich diesbezüglich bei der Polizei nachgefragt. Mir wurde gesagt ich könnte sie auch ausgeklappt lassen wenn sie nicht genutzt wird.LG
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Ich hab hier mal was von der ARAG reinkopiert.
Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde. Bei einem Auffahrunfall kann laut ARAG Experten allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Tipp: Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Anhängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes – trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung – entfernt werden.
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Blödsinn, die wollen nur hinterher nicht mehr zahlen!
Fakt ist, eine eingetragene (durch ABE/E-Zeichen) gehört zum festmontierten Bestandteil des Fahrzeuges. Es verhält sich wie ein Spoiler.
Du kannst diesen im übertriebenen Sinne als Kuhfänger benutzen. Gerne würden die Versicherungen auch sagen das man nur max 30Km/h fahren soll, damit der Schaden nur ganz gering bleibt. Wie gesagt, wenn die AHK legaler Weise montiert wurde, ist es deine Entscheidung ob du Sie draußen lässt oder nicht. Der Unfallverursacher muss die Zeche zahlen, bzw. wenn der Schaden dadurch größer ist, steigt er halt in der Versicherung, Punkt!
Ob die AHK nun abnehmbar ist oder nicht, egal! Sonst dürfte eine feste nicht eine Zulassung bekommen, oder die Versicherung steigt!
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das ist das gleiche wie mit der Mehrwertsteuer.......die probieren es einfach....
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Bei unserem ist die AHK auch nicht mitgeliefert worden.
Sie soll in den nächsten drei Wochen nachgeliefert werden.
Gruß
Dirk
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Die Aussage zum Abnehmen der (abnehmbaren) AHK haben wir auch bekommen, ebenfalls mit Hinweis auf eine eventuelle Anspruchsverringerung bei der Haftpflicht, weil die AHK beim anderen Fahrzeug einen höheren Schaden verursacht.
Ich habe das nicht bei unserem Versicherungsvertreter hinterfragt, sondern sie bleibt einfach abgenommen. So viel Aufwand ist das ja auch wieder nicht.
Abgesehen davon meine ich beim Durchblättern der Montage- und Bedienungsanleitung der AHK genau dies in netten Bildchen gesehen zu haben: ohne Benutzung ist sie abzunehmen. -
Diese in Beitrag 4+5 besagte Technik hatte ich mal an einem Opel Meriva - allerdings von Westfalia. Da wurde der Kupplungshaken von unten nach oben mit Schwung in den vorgesehenen Konus eingeschoben und arretierte sich dann. Diese Technik ist in der Tat umständlich und war für mich nach meinen vielen OPs (das geht sehr auf die Bauchmuskulatur) fast nicht mehr zu schaffen, weil man ja quasi das gesamte Eigengewicht des Hakens nach oben wuchten muss. Die konusförmige Reibefläche am Auto und dem Haken sollte man schon etwas pflegen, aber mehr als alle paar Monate etwas Öl und vom evtl. anhaftenden Schmutz zu befreien, war das keine große Sache. Der große Vorteil ist halt hierbei, dass man hier absolut nix von einer AHK im demontierten Zustand sieht .
Meine aktuelle AHK am Captur ist zwar total easy abnehmbar und montierbar, aber man sieht von hinten eine kleine schwarze Abdeckung. Damals gab es keine einklappbare AHK zu bestellen sonst hätte ich mich für diese Variante entschieden. Aber bei der stahlgrauen Farbe und dem schwarzen Dach sieht das noch ganz gut aus dabei .
Gehe zu einem Fachbetrieb und lass dir ein paar Varianten und Hersteller zeigen. Da findest du bestimmt was passendes für deine Neuerwerbung.Übrigens hatte ich das Thema AHK und welche Technik dahintersteckt auch bei meinem Händler angefragt. DIe Aussage war ein wenig ernüchternd... bei der Einklappbaren war die Sache ja klar, aber bei der Abnehmbaren konnte mit der Händler nicht definitiv bestätigen welche Technik verbaut wird. Dies kann sich
je nach Verfügbarkeit ändern... also entweder schriftlich bestätigen lassen oder in einem externen Fachbetrieb dir deine Wunsch-AHK einbauen lassen....von welchem Hersteller ist deine Captur Anhängekupplung?