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Da wird Dir jeder Jurist widersprechen.
Ob auf der anderen Seite „gar kein“ Update dann wirklich „gar keinen“ Juristen fände, der einen Beanstandungsgrund erkennt, lasse ich mal dahingestellt.
Oder ist dein DSL Vertrag (z.b. mit beworbenen bis zu 100.000 kbit) dann juristisch unangreifbar, wenn nur 3.000 kbit geliefert werden ? Obwohl es nachweislich technisch möglich wäre.
Wohl kaum.