Adresse habe ich keine, aber Zubehör hat nur ein Jahr Garantie.
Begrüßungslicht im Unterboden
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- Captur 2
- Sunbro
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Und hat jemand die email Adresse für mich ?
Wenn du dich unter My Renault einloggst kannst du unter Kontakt eine Mitteilung schreiben.
An deiner Stelle würde ich das aber telefonisch in Brühl melden und mir eine Vorgangsnummer, Ticketnummer geben lassen. Die sollen dir dann eine Mail schicken die du deinem Autohaus präsentieren kannst.
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Hallo,
die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahr. Ist das nicht auch Vorschrift, wenn der Hersteller schon (freiwillig) Garantie gibt, dass diese dann ebenfalls zwei Jahre sein muss?
Liebe GrüßeUdo
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Die gesetzliche Gewährleistung verjährt i.d.R. nach zwei Jahren (Verjährung der Mängelansprüche, BGB 1 438). Die freiwillige Garantie geht darüber hinaus. Allerdings wird die Gewährleistung oftmals als Garantie bezeichnet. Das ist aber juristisch nicht ganz korrekt.
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Hallo Lobito,
Die Pflicht zur Gewährleistung hat der Verkäufer, Garantie gibt der Hersteller freiwillig. Gilt da nicht auch eine Zweijahrespflicht?
Liebe GrüßeUdo
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Also mir haben sie in Brühl gesagt, 1 Jahr.
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Normal ein Jahr Garantie und ein Jahr Gewährleistung. Bei der Gewährleistung muss ich nachweisen dass der Fehler bei Auslieferung schon bestand.
Freundliche Grüße
Ebbe2000
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Dann lest einmal im BGB nach. Hier wird gesetzlich nur die Verjährung von Mängelansprüchen geregelt. Z.B. bei einem Recht, welches im Grundbuch eingetragen ist, nach 30 Jahren; bei einem Bauwerk nach fünf Jahren; "... im Übrigen nach zwei Jahren."
Man nennt das lediglich Garantie. Der Verkäufer kann aber über die gesetzliche Regelung hinaus eine Garantie auf seine Ware geben. Das macht Renault bei entsprechender Bezahlung ja auch.
In den Verkaufsbedingungen zu meinem Fahrzeug (noch CLIO 7/20) steht unter Ziff. VII: "Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes."
"Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt."
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Hallo zusammen,
Ich bin neu hier. Nachdem ich alle eure Beiträge mal durchgelesen habe, bin ich ja froh, dass ich nicht der einzige mit diesem ärgerlichen Problem bin.
Habe meinen Neuwagen im November 2020 bei meinem Händler abgeholt. Vor Ort wurden die Begrüßungslichter noch angebracht. Und im Februar 2021 ( nach der starken Winterwoche mit Schnee ) war das Licht auf der Fahrerseite schon Defekt.
Also alles gemacht so wie ihr auch und nix passiert. Wird wohl auch nichts mehr passieren. Habe ich jetzt von Renault ein Gutscheinangebot bekommen. 110€ weniger als ich dafür bezahlt habe. Gehe mal davon aus, dass ich es nicht annehmen werde..... Will dann eher den vollen Preis zurück. Mal schauen...
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Ich hab mich jetzt telefonisch bei Renault Deutschland gemeldet. Was das für eine Frechheit ist das ich seit 6 Monaten warte und man es einfach nicht hinbekommt paar led da unten hinzuhauen ..
Ist ja im Prinzip alles schon vorbereitet dafür fehlen nur die Leuchten .. bekommst ja sogar im Supermarkt teils led Streifen die für außen sind ? na ja mal abwarten was die sagen ansonsten wenn ich mein Geld zurück bekomme gehts ab nach Berlin oder so da sollen die das gut verbauen und lass gleich die ambiente Beleuchtung vorne erweitern und hinten auch noch.
die Frage ist was mit der Garantie oder sonst was ist wenn externe Firmen am Auto was gemacht haben. Ob die dann nicht jedes Mal die Schuld darauf schieben