Alles anzeigenHallo ChriSu78,
Leider nicht richtig meines Wissens.
Muss gemeldet! aber nicht genehmigt werden.
Einfach nach der Installat0oin von einer Elektrofachkraft deinem Netzbetreiber MELDEN!
Gruß
Werner58515
Zusammengefasst regelt die NAV also das Verhältnis zwischen Netzbetreiber und dem Anschlussnehmer. Beträgt die Summenbemessungsleistung weniger als 12 kVA (z.B. 11 kW), aber mehr als 3,6 kVA (also Laden ab 3,7 kW), so ist die Ladestation anmeldepflichtig gemäß der Technischen Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100), Kapitel 4.1. Ist die Summenbemessungsleistung größer als 12 kVA (Rechenbeispiel folgt weiter unten), dann ist sie zudem genehmigungspflichtig.
Hallo Werner
Du hast recht, ab 3,7kw muss ich anmelden. Habe ich nicht mehr dran gedacht da ich meine Wallbox auf 3,5kw begrenzt habe bzw mein Elektriker. Daher habe ich auch nicht angemeldet.
Gruß ChriSu