Warnung vor Autohaus F..., G...bach

  • Kinder, wir reden hier von einem offiziellen Renault- Händler, der sich weigert, einen Vertrag zu erfüllen. Zu meinen Ungunsten. Indem ich eine schriftlich fixierte Auszahlung nicht erhalte oder eine Rate entsprechend höher ausfällt als sie müsste. Und jetzt dürft Ihr gerne weiter darüber diskutieren, ob ein Admin meine Warnung vor einem solchen Autohaus löschen soll.


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  • Kinder, wir reden hier von einem offiziellen Renault- Händler, der sich weigert, einen Vertrag zu erfüllen.

    Ganz ehrlich, so wie ich das lese, reden wir von einem offiziellen Reanult-Händler, der sich jetzt weigert die Renault-Bank zu betrügen, weil er anscheinend gemerkt hat was er vorgeschlagen hat. So wie Du es in Deinem Eröffnungstext schreibst, liest es sich so, dass Ihr nicht nur den neuen Wagen finanzieren wolltet, sondern eben auch einen Kleinkredit über 3000 Euro rausschlagen wolltet. Ein Kleinkredit versteht man dann so, dass die Kohle Bar in die Tasche kommt und nicht ins Auto. Damit würde sich der Verkäufer strafbar machen und Du natürlich auch, weil Du wissentlich zugestimmt hast.


    Was anderes ist es, wenn die 3000 Euro in der Finanzierung berechnet wurden um die monatliche Rate des neuen Wagen möglichst gering zu halten. Das ist was anderes. Nur darf dann nicht von einem Kleinkredit gesprochen werden. Hier würde der Händler im Normalfall die 3000 Euro als Nachlass auf den neuen berechnen oder es aufteilen und mehr für den alten geben und etwas auf den neuen runterrechnen. Die Möglichkeiten sind unbegrenzt. In dem Fall muss das ganze aber mit der exakten Berechnung schriftlich im Kaufvertrag stehen, von beiden unterschrieben worden sein und Du hast somit Belege und er kann nichts nachträglich abstreiten. Tauchen die verhandelten 3000 Euro nirgends auf und Du hast trotzdem unterschrieben, selbst schuld... Traurig, aber Du stehst in der Beweispflicht.


    Ein Beispiel zu meinem Captur. Mein Altwagen hatte einen Wert von 4000 Euro. Um die Rate des neuen möglichst gering zu halten und der Händler wieder ein Fahrzeug auf die Strasse bekommt, hat er mir für den Altwagen 5000 Euro schriftlich zugesichert und einen Rabatt auf den neuen in Höhe von 4500 Euro. Auch das schriftlich mit seiner Unterschrift. So gab es auch KEINE Überfinanzierung und alles ist wasserdicht und rechtens gewesen. Denn wieviel Du für den alten bekommst und wieviel er Dir auf den neuen runter lässt, liegt im Ermessen des Händlers!


    Hätte ich fast vergessen. Du musst den Wagen ja nicht abnehmen. Da hier Unstimmigkeiten im Kaufvertrag entstanden sind, sofern Du es schriftlich hast, kannst Du vom Vertrag zurücktreten. Es gibt genug weitere Renaulthändler die gerne Ihre Autos auf der Strasse sehen möchten. ;)


    Gruß, Bernd

    2 Mal editiert, zuletzt von Berngu ()

  • Klar trete ich einfach vom Kaufvertrag zurück. Mein altes Auto ist 3000€ unter Wert weg. Da verzichte ich doch gern drauf, ist doch klar. Mann Mann Mann, denkt Ihr auch mit, bevor Ihr schreibt? Oder habt Ihr alle zu viel Geld und könntet mal eben auf 3000€ verzichten, die Euch zustehen? Zum Glück stehen die 3000 im Vertrag. Da reicht lesen und keiner muss versuchen, zu denken.

  • Wenn Ihr im Übrigen der Meinung seid, dass der Händler der Gute ist und ich der böse Betrüger: behaltet das für Euch. Ich warne hier ehrliche Menschen vor einem ähnlichen Schicksal. Wer nicht gewarnt werden will findet hier im Forum bestimmt auch andere interessante Themen.


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  • Der einzige der hier anscheinend ein Verständnisproblem hat und nicht denkt, scheinst Du selber zu sein.
    Wenn die 3000 Euro im Vertrag stehen, wo ist dann das Problem? Auto zurück und er hat Dich komplett zu entschädigen, inkl. Deines alten Autos.
    Vielleicht einfach mal selber denken, das hilft enorm... Ein Rechtsanwalt würde in dem Fall auch reichen...


    Gruß, Bernd

  • Ich kann verstehen, dass man sich über eine derartige Situation ärgert, aber wie schon von vielen anderen hier Erwähnt, geht es beim Löschen nicht um den Verkäufer, sondern um Dich, als unseren "Captur-Kollegen".
    Und wenn es zu einer Verleumdungsklage kommen sollte, dann zahlst Du am Ende noch wegen so Jemanden.
    Der lacht sich am Ende noch ein 2. Mal ins Fäustchen und Du bist zum 2. Mal der Gelackmeierte. Mir wär das diese Sache nicht wert und würde dies hier Löschen, aber verstehen Du ich Deine Verärgerung schon.
    Alles Gute in dieser Sache.

    Beste Grüße von Peter


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  • ein auto kauft man auch nicht auf pump, schon gar nicht einen günstigen kleinwagen mit wiederverkaufswert nach 2 jahen gegen null...

  • schon gar nicht einen günstigen kleinwagen mit wiederverkaufswert nach 2 jahen gegen null...


    Was fährste für ne Karre??


    ?(

    Grüße Thomas
    :auto:
    Renault Captur LUXE TCe 90
    (26.08. 2013 bis 19.02.2014)
    :auto:
    Opel Mokka "Edition" 1,6 ekoflex 115 PS
    (seit 25.02.2014)
    Elektropaket, Winterpaket, Solarverglasung,
    Schneeweiß, Sommerschuhe Alu 215/55 R18,
    Radio CD 600 Intell Link, AHK,