Hallo!
Es hat wohl eine Änderung gegeben.
Die ersten 5 Jahre liegt die KFZ Steuer nun bei 2 Euro im Jahr. Ab dem 6.Jahr dann 32 Euro. Hab den Änderungsbescheid heute bekommen!
Hallo!
Es hat wohl eine Änderung gegeben.
Die ersten 5 Jahre liegt die KFZ Steuer nun bei 2 Euro im Jahr. Ab dem 6.Jahr dann 32 Euro. Hab den Änderungsbescheid heute bekommen!
Da bin ich ja gespannt. Mein geänderter Bescheid ist noch nicht da.
Magst Du ein Foto hier Posten?
IMG-20201118-WA0012.jpgwird gemacht
Hallo!
Es hat wohl eine Änderung gegeben.
Die ersten 5 Jahre liegt die KFZ Steuer nun bei 2 Euro im Jahr. Ab dem 6.Jahr dann 32 Euro. Hab den Änderungsbescheid heute bekommen!
2 Euro im Jahr weniger,also bezahlt man 30 Eur im Jahr ,die ersten 5 Jahre?
Nein. Im Jahr zwei Euro zahlen. Hab ein Foto gemacht, da stehts auch drauf
Hallo!
Die ersten 5 Jahre liegt die KFZ Steuer nun bei 2 Euro im Jahr.
Der Satz hat mich bisschen irritiert
Schau mal, hab den Beitrag korrigiert. Als ich deinen Beitrag gelesen habe, stand da " 2 Euro im Jahr???" und darauf lautete die Antwort " genau!!" dann stand da plötzlich " 2 Euro weniger...."
also nochmal:
2 EURO im Jahr die ersten 5 Jahre, dann 32 Euro.
Schau mal, hab den Beitrag korrigiert. Als ich deinen Beitrag gelesen habe, stand da " 2 Euro im Jahr???" und darauf lautete die Antwort " genau!!" dann stand da plötzlich " 2 Euro weniger...."
also nochmal:
2 EURO im Jahr die ersten 5 Jahre, dann 32 Euro.
Ist ja lustig! Da merkt man ja die Abbuchung ja gar nicht! Stell mit gerade die Gesichter der Angestellten in der Bank vor, wenn 2 Euro Autosteuer abgebucht werden.
Grüßle Sabine
Bei solchen Beträgen wird wegen der Kleinbetragsverordnung gar keine Steuer abgebucht. Das gilt glaube ich, für Beträge unter 10 €.
Deswegen bezahle ich z.B. keine Steuer für meinen 125-er Roller. Die läge ungefähr bei 9€, bezahlen muss ich seit Jahren nichts.
Hier mal die gesetzliche Grundlage:
Gefördert wird auch der Umstieg auf besonders emissionsarme Pkw mit Verbrennungsmotoren: Pkw mit einem CO2-Wert bis 95 g/km, die vom 12. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden, sind bis zum 31. Dezember 2025 mit 30 Euro pro Jahr begünstigt. Für diese Pkw wird ein Steuerbetrag von jährlich 30 Euro für längstens 5 Jahre nicht erhoben, somit insgesamt bis zu 150 Euro.
Die Steuervergünstigung ist begrenzt auf die Jahressteuer - bei Saisonkennzeichen auf den entsprechenden Bruchteil - (maximal jedoch auf null). Dadurch kann die jährliche Steuervergünstigung im Einzelfall geringer als die maximal möglichen 30 Euro ausfallen, wenn die jährliche Kraftfahrzeugsteuer bereits weniger als 30 Euro betragen würde.
Hinweis
Für diejenigen besonders emissionsreduzierten Pkw mit einem CO2-Wert bis zu 95 g/km, die im Zeitraum vom 12. Juni 2020 bis zum Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 erstmals zugelassen wurden, wird die Steuervergünstigung rückwirkend gewährt. Die betroffenen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter erhalten automatisch einen entsprechend geänderten Steuerbescheid, mit dem die zu viel erhobene Kraftfahrzeugsteuer zurückerstattet wird. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.