Hallo Arto,
Dein Vertragspartner ist der Händler. Der ist in erster Linie der Ansprechpartner. Möchtest Du den Weg der Rückabwicklung Deines Kaufvertrages gehen, so musst Du Deine Ansprüche an Deinen Vertragspartner, also Händler, stellen. Der Händler wird versuchen, die an ihn gerichteten Ansprüche vom Importeur ersetzt zu bekommen, weil er sonst auf dem Schaden sitzen bliebe. Das kann Dir als Kunde eigentlich egal sein, wie er Deine Ansprüche letztendlich regelt.
In der Regel läuft sowas mit einer Einigung zwischen Importeur, Händler und Kunde oder es landet vor dem Gericht.
Liebe GrüßeUdo
das weiß ich alles Udo, danke dafür.........der Knackpunkt ist das Renault und somit seine Händler den Standpunkt vertreten das Softwareprobleme kein Defekt des Fahrzeugs ist........und somit eine Wandlung unverhältnismäßig wäre........