Keine Anhängelast bei Reimport aus nicht EU

  • Hallo liebe Forumgemeinde,


    ich habe an meinen Captur eine AHK montiert.
    Der Blick in die Papiere zu " was darf ich ziehen" brachte die Ernüchterung...

    Nichts im Kfz Schein zu Feld O.1 und O.2 eingetragen.


    Mein Captur ist ein Reimport aus nicht EU, also per Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV zugelassen.

    Auch im "EG-Genehmigungsbogen für die Einzelgenehmigung eines Fahrzeugs", ausgestellt vom LK Peine im März 2016, kein Eintrag.


    Leider konnte mir weder Renault noch der freundliche der DEKRA wirklich weiterhelfen.
    Hat oder hatte vieleicht jemand hier in Forum das gleiche Problem und konnt dieses lösen, wenn überhaupt?



    Gruß

    Björn

  • In einem anderen Forum, in dem es hauptsächlich um übermotorisierte sehr spaßige Fahrzeuge geht, gibt es das häufiger.


    Eine einfach Korrektur der Papiere fällt mittlerweile aus (Gesetzesänderungen 2018)… zudem wurde das Fahrzeug auch so schon 5 Jahre genutzt, ohne das es aufgefallen ist… damit auch für eine Reklamation auf Basis der früheren Regelungen schon längst unmöglich.



    So was ist zu tun?

    - Du hast ein Fahrzeug, was keiner Typengenehmigung entspricht und auch nie entsprechen wird. Soll heißen alle am Markt verfügbaren Anbauteile/Umbauteile wie z.B. deine Anhängerkupplung dürfen nicht ohne weiteres montiert und gefahren werden - gleiches gilt für Felgen, Reifen, Tönungsfolien, Federn, usw.

    Warum? Du hast keine übereinstimmende Typennummer im Schein zu den jeweiligen Zulassungen der Anbauteile… folge, wenn man angehalten wird: Fahren eines Fahrzeugs ohne abgenommene bauliche Änderungen, im Falle eines Unfalls kein Versicherungsschutz.
    Ja, das Fahrzeug ist zwar identisch zu allen anderen, hat aber eben eine Einzelzulassung wie ein Prototyp… also doch wieder anders, zumindest auf dem Papier.


    Lösung:

    Alle Anbauteile in einer Einzelabnahme für dein Fahrzeug prüfen und eintragen lassen - das ist dann jeweils eine 21er Abnahme und bedarf zu jedem Bauteil eine eigene Prüfbescheinigung des Herstellers. Kosten ab 100€ pro Bauteil (Anhängerkupplung also eine Abnahme, Felgen mit ABE eine weitere Abnahme, usw. ).
    Die Anhängelast kann dann über ein Vergleichsgutachten mit einem anderen r mit identischem Baujahr und Motorisierung nachgewiesen und eingetragen werden. Das wird allerdings noch teuerer.


    Zum Schluss müssen dann einmal die Fahrzeugpapiere ergänzt und ausgetauscht werden (Zulassungsstelle), ab 20€.



    Wichtig für dich als Eigentümer ist: Alles was andere ohne Abnahme, also mit ABE/ EG Betriebserlaubnis fahren dürfen, musst du extra vom TÜV abnehmen lassen und dann deine Papiere korrigieren/ nachtragen lassen.

    Ob sich das allerdings alles bei der alten Karre noch lohnt? Alleine die Anhängerkupplung, Anhängelast, Elektrosatz und eventuell noch einem Satz Winterfelgen inkl. Reifen und anschließender Korrektur der Papiere wird 1500€ Aufwärts kosten.
    Dazu kommt noch die Sondereinstufung bei der Versicherung, da auch hier die Umbauten gemeldet werden müssen - du aber ein einmaliges Fahrzeug mit Sonderumbauten fährst.
    Ich würde mir den Schuh nicht anziehen und die Karre loswerden… ein anderer mit identischen Umbauten kommt sicherlich deutlich günstiger.


    Falls du noch nicht genug hast:

    Aus Deutschland tingeln viele mit solchen Problemen zu RHD Speedmaster - die bekommen so manche Spezialität abgenommen , aber gegen einen entsprechenden Obolus.

  • Danke für die schnelle und umfangreiche Antwort, das Fahrzeug ist noch nicht mal 30000km gelaufen und top in Schuß, deshalb die Überlegung...


    MfG

    Björn

  • Hallo,


    kurz zur Info: RHD Speedmaster macht zu 99% Japaner...konnte also nicht helfen.


    Gruß