Hallo,
da muss man aber genau unterscheiden!
Bei der von LiLu beschriebenen gelben OTS, die sechs Jahre ab Erstzulassung oder bis 100.000 Kilometer gilt, je nachdem was zuerst eintritt, zahlt Renault die Kosten. Das ist in der OTS so definiert.
Wenn aber in der Werkstatt diese OTS nicht beachtet wird und die Kosten dafür berechnet werden, geht das an Renault vorbei und wäre unzulässig.
Im betroffenen Fall, wo eine Kulanz gewährt wurde, kann es sich wohl nicht um die von LiLu erwähnte OTS gehandelt haben oder?
Liebe Grüße
Udo