Darf man z.B. nur Automatik fahren, kann auch diese bezuschusst werden. Gilt z.B. Auch für Lenkradknauf, Servolenkung, Standheizung, elektrisch verstell- und beheizbare Außenspiegel etc.
Träger ist entweder die Arbeitsagentur oder der Rentenversicherer.
Sind da bestimmte Bedingungen daran geknüpft?
Danke, Andi