Anhängerkupplung nachträglich einbauen

  • Hallo,


    das ist doch schnuppe von welcher Firma die AHK ist.. die Halterung ist gleich und die Haltepunkte erst recht.. oder meinst du die MVG wird anders befestigt...


    Von welchem Hersteller die AHK ist, ist nicht unbedingt Schuppe. Auch wenn die Haltepunkte fahrzeugseitig vorgegeben sind, kann die gesamte Konstruktion anders sein was wiederum eine andere Vorgehensweise bei der Montage erforderlich machen kann.


    Gruß


    Hans

  • Hi,
    hat schon einer mal die abnehmbare AHK von Brink montiert?. Für den Preis ist die ja recht attraktiv : https://www.kupplung.de/brink-…tsatz-148799-11232-1.html
    Wie ist das mit dem abklemmen der Batterie, habe ich danach keine Probleme mit irgendwelchen Steuergeräten, die nicht mehr wollen?. Ich brauch wohl nur den Radiocode, ansonsten sollte alles wieder funktionieren?, auch mit Batteriemanagementsystem und dem Keylessystem?.

  • Oh Leuts,
    macht es Euch bitte nicht gar so einfach.
    Es kommt immer darauf an, was Ihr mit der AHK machen wollt. Wenn Ihr tatsächlich ausschließlich einen Anhänger anhängen wollt, geht das mit der abnehmbaren AHK in Ordnung.
    Wenn Ihr dagegen auf einen an der AHK befestigten Fahrradträger spekuliert oder auch einen sog. "Jagdträger", ist alles schon ein wenig anders.
    Leider ist es so, dass die Hersteller von Fahrradträgern allen AZV die Eignung dafür "bescheinigen". Die "jagdlich orientierten Anbieter" sind da viel vorsichtiger. Dagibt es richtige Berechnungsvorschriften, wie viel die Kupplung belastet werden darf - abhängig von der Schenkellänge der Kupplung und deren Höhendifferenz.
    Hier ist das sehr gut beschrieben:
    Siehe hier:
    http://downloads.cdn.re-in.de/…_HECKTRAEGER_MIT_SCHN.pdf


    Hier ist entscheidend, wie die eigentliche Kupplung und deren Hals in der Halterung gehaltert ist. Entscheidend ist der sog. D-Wert.


    Beim Captur beträgt die maximale Stützlast 70kg. So 12 bis 18 kg hat der eigentliche Träger. Bleiben rund 50kg für die Räder. 2 E-Bikes ohne Aku sind sicher noch o.k. alles darüber hinaus ist ganz schwer grenzwertig. Wenn aber wegen der Geometrie des Kupplungshalses der D-Wert unter 210 liegt, wird es bezüglichder Eignung der Kupplung problematisch.
    Lest Euch also den verlinkten Text wirklich mal richtig durch und versucht die Sache technisch / statisch zu verstehen.


    LMKS

    Captur TCe 150 mit den beim 150-PS-Modell üblichen Helferlies und Hundeabteil "hinten rechts". Feststehende AHK. Und ein Brenderup 200 mit Hochspriegel als zugeordnetes Anhängsel.

  • Lest Euch also den verlinkten Text wirklich mal richtig durch und versucht die Sache technisch / statisch zu verstehen.


    Ganz sicher nicht.

    Captur Techno E-tech plug-in hybrid 160, gebaut 11/22, EZ 02/23, perlmuttweiß und Dach black-pearl-schwarz,

    Easy link 9,3", ab Werk Version 283C31519R, seit 03/24 die 283C37784R mit Karten 2024.V12,

    einklappbare AHK

  • Niemand zwingt Dich dazu, freiwillig Dein Gehirn einzuschalten...
    Kein Hersteller von Anbauteilen - und Heckträger sind Anbauteile - ist per Gesetz dazu gezwungen, seine Produkte fahrdynamisch einer Prüfung zu unterziehen. Leider ist das so.
    Wenn es dennoch ein Hersteller tut, sollte man das nicht als Sch... abtun.
    Natürlich steht Dir frei, Dein Gehirn ganz bewusst a.B. zu lassen. In diesem Fall hoffe ich, dass Du mit niemals "in die Quere kommen mögest", wenn es wirklich mal eng wird.


    LMKS

    Captur TCe 150 mit den beim 150-PS-Modell üblichen Helferlies und Hundeabteil "hinten rechts". Feststehende AHK. Und ein Brenderup 200 mit Hochspriegel als zugeordnetes Anhängsel.

  • Ich muss keine seitenlangen statischen Doktorarbeiten lesen (oder gar verstehen) um eine Kupplung zu kaufen. Was eine Zulassung hat, hat zu funktionieren, egal ob AHK oder BH. Übertrieben formuliert, persönliche Sorgfalt und Menschenverstand ist immer angebracht, aber im wesentlichen ist es so.


    Wenn ich anfange bei jedem Autokauf den verarbeiteten Stahl auf Radioaktivität zu untersuchen oder versuche die Statik des vom Bauingenieur abgesegneten Bauplans des Balkons selber als Autodidakt nachzuvollziehen, hätte ich keine Zeit mehr das Auto zu fahren oder im Haus auf dem Balkon zu liegen.


    Kann es sein, das du irgendeine persönliche oder berufliche Affinität zu der Thematik hast ?
    Mal ehrlich, mit deiner Einstellung kannst du ja gar nicht mehr auf die Straße......du bist ja nur von Unsicherheitsfaktoren/Fahrern wie mir umgeben, die AHK und Fahrradträger fahren, die vom Fahrer statisch und fahrdynamisch nicht nachvollzogen wurden.
    (Unter anderem, weil ich und diese Fahrer von dem verlinkten Dokument so viel verstehen wie eine Kuh vom Fliegen)


    Lebensgefährlich.
    Skandal.

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  • Es gibt keinerlei berufliche Affinität - ich verdien mein Geld als Kraftwerksingenieur...


    Als mein Vorgänger-Auto - ein Kia Soul - noch fast ladenneu war, erfuhr ich zum ersten Mal von der Geschichte, dass einige AHK nicht für die Fahrradheckträger geeignet wären. Ursache dafür sei, daßß bestimmte abnehmbare AHK die beim Fahren mit einem beladenen Fahrradträger die in seitlicher Richtung wirkenden (Kipp)-Kräfte nicht aufzunehmen in der Lage wären.
    Da ich es nicht vorhatte, einen solchen Träger zu verwenden, habe ich es dabei belassen...


    Vor kurzem fiel mi Sache wieder ein: Als ich einfach nur die allgemeine Beschreibung eines Heckträgers bei Amazon las und dort der potentielle Kunde aufgefordert wurde, vor dem Auslösen der Bestellung anhand einer beiliegenden Tabelle zu prüfen, ob die AHK für die Belastungen mit einem Heckträger konstruktiv ausgelegt ist.
    Es dürfte logisch sein, dass der Anbieter eines Anbauteiles (Träger) nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, dass ein typengeprüftes Bauteil eine KFZ für ihr fehlersiches Zusammenwirken geeignet sind.
    Es geht einfach nur um ein Kräftedreieck aus freier Länge und freier Höhe des Kupplungshakens. Dazu dieerlaubte Stützlast und dem D-Wert vom Typenschild der AHK.
    Das an der Sache was dran ist, beweist z.B. Audi. So sind lt. BE die A7 für 140kg Stützlast ausgelegt, die sich aber laut Audi bei Verwendung eines Heckträgers auf eine Nutzlast von rund 80 kg reduziert.


    Problem ist einfach nur, dass die AHK typengeprüft zu fertigen ist. Offenbar erfolgt aber die Berechnung der Statik vor allem als Anhänger-Kupplung und nicht als Anbauteil-Kupplung.
    Anbauteile an Fahrzeugen benötigen keine Typenprüfung, wenn sie auf einfache Weise ohne Werkzeug entfernt werden können. Das trifft für eine "Aufstockung" der Seitenbretter an einem Anhänger genau so zu, wie eben für so einen Heckträger... Die Verantwortung für die Sicherheit bei der Verwendung solcher Anbauteile trägt allein der Fahrer, weil er die Pflicht hat, seine Ladung - und dazu zählt auch der Träger selbst - so zu sichern, dass nichts passieren kann.
    Die Hersteller der Anbauteile sind aus der Verantwortung raus. Selbst das eventuell mit gelieferte Prüfzertifikat verändert die Rechtslage nicht. Das Dokument verbessert letztendlich als "Argumentationshilfe" nur die Lage des Fahrers, falls der mal nachweisen muss, nicht fahrlässig gehandelt zu haben...


    Zurück zu meinem Beruf - es gibt da schon Vorschriften, die im Fachgebiet "Dampf / Druck" sehr detailliert sind. ob immer darauf Verlass sein kann, steht seit der EU-Gesetzgebung auf einem anderen Blatt. Offenbar ist man im KFZ-Gewerbe an einigen Stellen weniger gründlich. Ich könnte mir vorstellen, dass die Richtlinie für die Auslegung einer AHK noch aus einer Zeit stammt, als eine AHK ausschließlich zum Ankuppeln eines Anhängers da war und die Berechnungsvorschrift eine vom Anhängerbetrieb abweichende Belastung bei der Benutzung eines vollbeladenen Heckträgers nicht vollumfänglich berücksichtigt.
    Die Regelwerksänderung müsste EU-weit erfolgen - wegen des CE-Kennzeichens.


    Es geht nicht darum, hier Panik zu verbreiten, sondern ab und an mal vor der Benutzung irgendwelcher Bauteile das Gehirn einzuschalten... Gerade weil man bei der Ladungssicherung ganz schnell in Erklärungsnot kommen kann.
    Im gewerblichen Bereich gibt es für solche Wechselwirkungen übrigens die sog. Gefährdungsbeurteilung...


    LMKS

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  • Hallo,


    Viel blabla

    Fakt ist, jede AHK benötigt eine ABE. Für diese gibt es Vorschriften die einzuhalten sind. Wenn ein Hersteller in der ABE für eine AHK eine Anhängelast von 1.200 kg und eine Stützlast von 75 kg an gibt, dann ist der D-Wert für den Endverbraucher uninteressant. Der D-Wert der AHK ist höchstens noch für einen Prüfer relevant, wenn es um eine Auflastung geht.

  • Es gibt keinerlei berufliche Affinität - ich verdien mein Geld als Kraftwerksingenieur...


    Finde den Widerspruch......exakt da habe ich aufgehört zu lesen....


    naja, fast: Wenn du aber meinst, jeder der solch wissenschaftliche Dokumente nicht liest oder versteht, nutzt sein Gehirn nicht richtig, dann ist das schon sehr nerdig......ist aber eigentlich nicht schlimm solange man das nicht von anderen einfordert. Dann wirkt es überheblich und abgehoben.


    Exakt für uns 0815 Autofahrer gibt es ABEs. Wie @Exilniederrheiner richtig schreibt.


    Und nein, ein Grundstudium in Statik und dynamischen Kräften ist nicht lebenswichtig. Und auch nicht überlebenswichtig. Bedienungsanleitungen/ABE lesen, verstehen und einhalten reicht aus. Wer danach handelt, kann niemals wegen Fahrlässigkeit Probleme bekommen.

    Captur Techno E-tech plug-in hybrid 160, gebaut 11/22, EZ 02/23, perlmuttweiß und Dach black-pearl-schwarz,

    Easy link 9,3", ab Werk Version 283C31519R, seit 03/24 die 283C37784R mit Karten 2024.V12,

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