Wenn das Auto bei einem " markenoffenen " Händler gekauft wurde, müsste dieser doch auch alle Garantieleistungen übernehmen. Oder was spricht dagegen ?
Gruß Max
Wenn das Auto bei einem " markenoffenen " Händler gekauft wurde, müsste dieser doch auch alle Garantieleistungen übernehmen. Oder was spricht dagegen ?
Gruß Max
Hallo,
was spricht dagegen. Das er sich
a: nicht mit dem Fahrzeug auskennt und
b: vielleicht auch gar nicht weiß wie er was auszubauen hat und damit noch was kaputt macht und
c: ich lieber zu einem Renault Händler gehen würde.
Morgen fahre ich noch zu einem anderen Renault Händler. Je nachdem was dabei rumkommt wende ich mich an den Kundenservice.
Gruß
Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit aber gilt das auch für Vertragswerkstätten? Erstaunlich dass man eine Wartung nicht über den Renno Kundenservice erzwingen kann. Was ist denn wenn ich 500km weit umziehe? Muß ich mit der Karre jetzt jedesmal an den alten Wohnort wo ich die Schlürre einst gekauft habe?
Hallo zusammen,
so nun war ich gerade eben beim nächsten Renault Händler.
Tja was soll ich sagen. Es war überhaupt gar kein Problem.#
Ende November habe ich einen Termin.
- Wartung A wird durchgeführt 256€
- kostenlose Nachrüstung autom.Spiegeleinklappung
Derjetzige Renault Händler ist 17 km entfernt.
Beim ersten bei dem ich war, ist 22 km entfernt.
Der nächste wäre dann über 30 km entfernt, nur noch so nebenbei.
Grüße
Hallo Maxe,
Garantie gibt der Hersteller, zur gesetzlichen Gewährleistung ist der verkaufende Händler verpflichtet.
Und eine Herstellergarantie gibt es nur in einer Vertragswerkstatt.
Liebe Grüße
Udo
eineUnd eine Herstellergarantie gibt es nur in einer Vertragswerkstatt.
Hüstel, NEIN.
Die Zeiten sind laaaaaaange vorbei, das sich Hersteller darauf berufen konnten.
ZitatGarantie auch bei Reparatur in freier Werkstatt
Für eine Reparatur, die nicht unter die Sachmängelhaftung oder Neuwagengarantie fällt, können Sie sich auch an eine freie Werkstatt wenden.
Nach einer EU-weiten Regelung muss der Autohersteller akzeptieren, dass Sie innerhalb der Garantiezeit zum Beispiel die Inspektion oder eine Unfallreparatur in einer freien Werkstatt machen lassen. Voraussetzung ist, dass dort nach Herstellervorschriftgearbeitet wird. Dann darf der Hersteller die Garantieleistung nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden.
Lediglich wird die Kulanzbereitschaft AUSSERHALB der Garantie bei Renault höher sein, wenn man immer beim Freundlichen war.
Hallo Blauer Knappe,
ich rede nicht vom Garantie-Anspruch. Die Durchführung von Garantiearbeiten sind nur in einer Renault-Werkstatt möglich.
Freie Werkstätten haben auch keinen Zugang zu Actis- und OTS-Lösungen, keine Möglichkeit, Software-Updaes durchzuführen. Freie Werkstätten haben kein CAN-Clip, auch keine R-Box.
Ein Token für die Freigabe des Gateways ist nicht kostenfrei.
Liebe Grüße
Udo
Alles anzeigenHallo Blauer Knappe,
ich rede nicht vom Garantie-Anspruch. Die Durchführung von Garantiearbeiten sind nur in einer Renault-Werkstatt möglich.
Freie Werkstätten haben auch keinen Zugang zu Actis- und OTS-Lösungen, keine Möglichkeit, Software-Updaes durchzuführen. Freie Werkstätten haben kein CAN-Clip, auch keine R-Box.
Ein Token für die Freigabe des Gateways ist nicht kostenfrei.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Udo,
wo liegt der Unterschied zwischen Garantie-Anspruch und Garantie-Arbeit?
Meinst Du mit Garantiearbeiten alle Arbeiten im Fall einer Sachmängelhaftung bzw. Neuwagengarantie ( wie im ADAC Artikel erwähnt)?
Beste Grüße
Helmut
Hallo Helmut,
Garantie gibt der Hersteller und der bestimmt, wer diese Arbeiten ausführen darf.
Freie Werkstätten dürfen die Fahrzeuge nach Herstellervorgaben warten. Der Hersteller darf die Garantie nicht verwehren.
Denk nur an das Problem beim PHEV mit dem Anspringen des Motors bei 74/75 km/h bei Fahren mit Multi-Sense Pure. Das kann keine freie Werkstatt lösen.
Liebe Grüße
Udo
Alles anzeigenHallo Helmut,
Garantie gibt der Hersteller und der bestimmt, wer diese Arbeiten ausführen darf.
Freie Werkstätten dürfen die Fahrzeuge nach Herstellervorgaben warten. Der Hersteller darf die Garantie nicht verwehren.
Denk nur an das Problem beim PHEV mit dem Anspringen des Motors bei 74/75 km/h bei Fahren mit Multi-Sense Pure. Das kann keine freie Werkstatt lösen.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Udo,
das beantwortet nicht meine Frage. Lies bitte den zweiten Teil meines Postings #18.
Beste Grüße
Helmut