• Ich wollt' ja hier eigentlich nix mehr zu schreiben, will aber dennoch auf etwas hinweisen, damit sich der ein oder andere hier nicht auf irgendwelche unzulässigen DInge einlässt. Der Oberschlaumeier "moncherie51" oder "streetfight" oder wie auch immer hat geschrieben, er läßt sein RDKS (aus Kostengründen :D ) von der Werkstatt deaktivieren.
    Das ist, wie auch andere Dinge die der schreibt, totaler Quatsch und rechtswidrig.
    Hier mal ein Auszug aus der Rechtslage, falls jemand auf die Idee kommen sollte, sich auf so was einzulassen:
    Eine Deaktivierung des RDKS/TPMS ist unzulässig. Das ist zwar nicht
    explizit in der EU-Verordnung geregelt, aber auf Anfrage des BRV bei den
    zuständigen Behörden mittlerweile rechtsverbindlich geklärt
    .
    Bei
    Deaktivierung erlischt nicht die ABE, sondern dies wird im Rahmen der
    Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO als Mangel eingestuft!
    Ebenfalls
    ist rechtverbindlich geklärt, dass bei direkten RDKS/TPMS
    Ersatzmarktsensoren anstelle der vom Fahrzeughersteller serienmäßig
    verbauten und im Rahmen der nach ECE-R 64 geprüften Systeme eingesetzt
    werden können. Voraussetzung ist, dass sie die Funktionsfähigkeit des
    RDKS/TPMS garantieren.
    [Blockierte Grafik: http://reifen-tanski.de/b2c/content/04-zubehoer/04-RDKS/img_rdk_sensoren_265x149_de.jpg]Soweit
    die Rechtsgrundlagen. Wie aber erkennt man, ob ein Fahrzeug unter die
    EU-Verordnung fällt und insofern deren Vorschriften zu beachten sind?
    Dazu gibt die Zulassungsbescheinigung Teil I des betreffenden Fahrzeugs
    verschiedene Anhaltspunkte (siehe auch Abbildung):
    Ziffer J – EG-Fahrzeugklasse – Die RDKS-Pflicht betrifft grundsätzlich nur Fahrzeuge, bei denen hier M1/M1G eingetragen ist.


    Ziffer 6 – Datum der EG-Typgenehmigung – Hier: ab 01.11.2012.


    Ziffer B – Datum der Erstzulassung – Ein hier eingetragenes Datum
    01.11.2014 oder später wird (zusammen mit der Fahrzeugklasse) das
    sicherste Erkennungsmerkmal sein, hilft aber bis dahin leider noch nicht
    weiter.
    [Blockierte Grafik: http://reifen-tanski.de/b2c/content/04-zubehoer/04-RDKS/rdks_fahrzeugschein.png]Das Problem dabei ist:
    Um
    das Datum 01.11.2014 „abzusichern“, haben die Fahrzeughersteller
    bereits ab Februar/März 2014 ihre Produktion in der Form umgestellt,
    dass nur noch Fahrzeuge (der Klasse M1/M1G) hergestellt werden, die mit
    einem RDKS/TPMS nach ECE-R 64 ausgestattet sind.
    Das bedeutet,
    dass mit sehr großer Wahrscheinlichkeit bereits vor dem 01.11.2014 eine
    nicht unbeträchtliche Anzahl von Fahrzeugen auf den Markt kommen wird,
    die bereits der EU-VO 661/2009 entsprechen und mit einem RDKS/TPMS
    ausgestattet sind, das der ECE-R 64 entspricht!
    Insofern sollten
    Sie sich – unabhängig von der Eintragung des EU-Typgenehmigungsdatums in
    der Zulassungsbescheinigung Teil I Ziffer 6 – bereits jetzt darauf
    einstellen, dass jedes Fahrzeug der Klasse M1/M1G ab Erstzulassung April
    2014 (Zulassungsbescheinigung Teil I – Ziffer B) der EU-VO 661/2009
    entspricht und mit einen RDKS/TPMS nach ECE-R 64 ausgestattet ist! Diese
    Fahrzeuge sind damit genauso zu behandeln wie Fahrzeuge mit einer
    Erstzulassung ab 01.11.2014.

    Also, nicht alles glauben was der Schlauberger schreibt.

  • Ich war mir auch nicht sicher ob wir nachrüsten müssen weil seine Typengenehmigung nach dem 1 Nov 2012 ist. Laut meinen Freundlichen hat unserer keines und braucht auch keines weil er vor dem 1. Nov 2014 zugelassen wurde.

    Für jegliche Tipps und sonstiges Gelappere wird keine Haftung oder Gewährleistung übernommen. ?(


    Captur Dynamique dci 90 EDC

  • Ja laut meiner Zulassungsbescheinigung ist meine Typengenehmigung ich glaube Oktober 2013. Aber für unser Wägelchen ist das nicht erforderlich, gab da glaube ich eine Übergangsfrist bis zum 01.11.2014. Erst ab dann ist das zwingend vorgeschrieben. ;)


    Gruß Kurtler

  • Meiner hat eine Typgenehmigung vom 05.12.2013.


    Laut Reifendirekt.de :link: müsste der mit RDKS sein.


    Quelle: Reifendirekt.de


    Zitat


    1. Seit dem 1. November 2012 müssen alle in der EU verkauften neu typengenehmigten Pkw und Wohnmobile mit einem RDKS ausgestattet sein.


    2. Ab dem 1. November 2014 müssen in der EU alle Pkw und Wohnmobile mit Erstzulassung über ein RDKS verfügen.


    Von Übergangsregelung lese ich da nichts.


    Mal sehen was mein Rönno Händler bzw. Brühl dazu sagt.

  • Ich glaub das 2012 nur für die Hersteller gilt um sich darauf vorzubereiten das alle was ab dem Nov 2014 neu zugelassen wird das System haben muss was nach dem Nov 2012 Typengenehmigt ist. So wie ich das versteh braucht ein Auto was vor dem Nov 2012 typengenehmigt wird und erst nach dem 1 Nov 2014 erstmalig zugelassen wird kein RDKS haben muss.

    Für jegliche Tipps und sonstiges Gelappere wird keine Haftung oder Gewährleistung übernommen. ?(


    Captur Dynamique dci 90 EDC

  • Ich mache mir da mal gar keine Gedanken. Eine Nachrüstpflicht besteht nämlich nicht. ;)


    Nun gerade darüber folgendes gefunden:

    Zitat

    Entscheidend ist, wann das Auto seine Typgenehmigung erhalten hat. Verpflichtend ist ein RDKS für alle Modelle mit Typprüfung ab dem 1. November 2012. Laut einer Schätzung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) liegt die Zahl der betroffenen Fahrzeuge im Millionenbereich. Welche Autos unter die Regelung fallen, ist im Kfz-Schein zu erkennen: Steht unter Ziffer 6 des Scheins ein Datum nach dem 1. November 2012, ist das RDKS vorgeschrieben und muss bei einem Reifenwechsel eingebaut werden.

    Reifenwechseln muss ich noch lange nicht. :D :D



    Gruß Kurtler

    3 Mal editiert, zuletzt von Kurtler ()

  • Ich habe gerade mal eine Anfrage an Renault los gelassen.


    Mal sehen was ich da für eine Rückmeldung bekomme. Werde ich dann natürlich gleich hier rein setzen.


    Gruß Kurtler

  • Der Captur hat die selbe Typengenehmigung wie der Clio 4, ist bestimmt jedem schon bei einem Versicherungsrechner aufgefallen dort wird das als ein Fzg geführt.


    Der Clio 4 wiederum hat keine neue Typengenehmigung, sondern die selbe wie der Clio 3 und der wird seit 2005 gebaut. Alle sind Typ R und brauchen somit keine RDK außer sie sind nach dem 01.11.2014 zugelassen


    http://www.gdv-dl.de/einfache-suche.html Kann jeder hier mittels seiner Schlüsselnr nach sehen welcher Typ der Captur hat.


    Das ist heute gang und gebe das Hersteller den alten Typ benutzen, spart ein haufen Geld bei der Neuentwicklung