• Hallo ACM,


    nur gut, dass du so viel Ahnung hast.


    Meine Ahnung kommt von Wissen und dieses kommt von vorheriger Informationsbeschaffung bei denen die sich damit auskennen müssen. Und hier gibt es für mich nur eine zuverlässige Informationsquelle, der Meister bei unserem Renault-Partner.


    Zitat

    Stimmt es nicht, dass man für jeden Satz Reifen einen Satz Ventile braucht?


    Richtig, es sei denn man hat nur einen Satz Felgen und lässt die Reifen halbjährlich ummontieren.


    Zitat

    Stimmt es nícht, dass das mit Mehrkosten von 600-800 € verbunden ist?


    Aktuell liegen bei Renault die Mehrkosten für einen Satz Kompletträder bei ca. 160 bis 200 € und die Sensorbatterien sollen laut Hersteller ca. 8 bis 10 Jahre halten.


    Zitat

    Stimmt es nicht, dass man das auch über das indirekte RDKS, das über ABS und Reifendurchmesser funktioniert, hätte lösen können, was kaum Kosten für den Verbraucher verursacht hätte?


    Über die ABS-Sensoren ist sicher die kostengünstigste Variante das gesetzlich vorgeschriebene RDKS umzusetzen, aber auch die unzuverlässigste. (auf die Details gehe ich jetzt nicht ein)


    Zitat

    Stimmt es nicht, dass dann logischerweise auf Ganzjahresreifen umgestiegen wird, es sei denn man hat Geld zum fressen.


    Wer bisher getrennte Sommer- und Winterräder gefahren hat, der macht dies aus Sicherheitsgründen und der wird es auch zukünftig so halten. Ich habe selbst gerade gestern 723,47 € bei unserem Renault-Partner für einen Satz Winterklompetträder für unseren HH, der ab Werk mit Ganzjahresreifen ausgerüstet ist, bezahlt. Und wir haben sicher kein Geld zum Fressen denn sonst wäre es kein Captur sondern ein richtiges SUV geworden.


    Zitat

    Wenn das denn so ist, dass du den Reifenwechsel selber machen kannst und die Sensoren selber reseten kannst, dann freut mich das für dich, aber das ist sicherlich der verschwindend geringste Teil der Mehrkosten - oder ?


    Ich zitiere noch einmal aus Deinem Beitrag worauf sich meine Antwort bezog:


    Zitat

    Selber die Reifen wechseln ist vorbei, ab in die Werkstatt, weil die Dinger eingelesen werden müssen. Reifenwechsel also jedesmal auch wieder teurer.


    Und das ist schlichtweg falsch und kann nur von einem kommen der sich nicht richtig (siehe oben) informiert hat.



    E.o.D.


    Gruß


    Hans

  • Genau das ist es doch was ich sage und was man überall nachlesen kann. Nachrüsten müssen wir natürlich nicht. Wenn das wirklich so sein sollte ist der Hersteller in der Pflicht.

  • Bei mir ist es ganz einfach, laut Freundlichen brauch ich keine Sensoren weil ich kein RDKS habe trotz Typengenehmigung 2013. Falls das doch einmal Pflicht wird, werde ich es beim Pickerl/TÜV erfahren und es montieren lassen. Und das geschieht erst 2017. Wozu soll ich mir Gedanken machen was weit weit weg ist ob das dann doch Pflicht ist oder nicht. Jetzt brauch ich keine, das genügt mir.

    Für jegliche Tipps und sonstiges Gelappere wird keine Haftung oder Gewährleistung übernommen. ?(


    Captur Dynamique dci 90 EDC

  • Beim ADAC gefunden :link:


    insbesondere die Rechtsgrundlagen:


  • Da bei meinem in Zulassungsbescheinigung unter 16 die beiden letzten Ziffern größer als 00 sind handelt es sich um einen Nachtrag zur Typgenehmigung.


    Jetzt werde ich Rönoo Brühl anschreiben und von denen mir eine Erklärung zusenden lassen um beim fälligen TüV Termin keine Probleme zu haben.


    Aber laut ADAC hat meiner kein RDKS und muss auch nicht damit nachgerüstet werden.


    Im Kombi Instrument ist das Feld für einen Leuchtmelder RDKS vorhanden, aber dunkel. Ob jetzt mein Cappu auch dafür schon vorgerüstet ist entzieht sich meiner Kenntnis, darüber werde ich wohl nur Klarheit über die Auskunftserklärung von Rönoo erhalten.


    Wer möchte kann sich die EU-Verordnung 661/2009 vom 13.7.2009 :link: als .pdf runterladen und durchackern.

    Einmal editiert, zuletzt von Klado ()

  • Wer möchte kann sich die EU-Verordnung 661/2009 vom 13.7.2009 :link: als .pdf runterladen und durchackern.

    Danke Klaus,
    habe mir diese Vorschrift "kurz" durchgelesen und festgestellt, dass bei unseren Capturs am wichtigsten der Passus ist, dass das "RDKS nur bei ERSTzulassung ab 31.10.2014" verbaut sein muss. Deshalb auch wohl die Maßnahme von Renault, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt RDKS eingebaut wurden, zu dem anzunehmen war, dass der Captur erst nach dem o.g. Stichtag erstmals zugelassen werden könnte.
    Zusätzlich hat mich die Lektüre hinter Deinem Link einmal mehr in der Überzeugung bestärkt, dass die Sprache von Verwaltungsvorschriften und normaler Sprache ebenso auseinanderklafft, wie es schon bei juristischen Äußerung häufig der Fall ist. :D
    Gruß
    Uli :auto:

  • Hallo Kurtler. Hab ich auch schon gemacht. Antwort von Renault: Soll mich an meinen Händler wenden. Habe schon öfter nachgefragt. Händler: noch keine Info von Renault. So geht das mit Renault ständig. Renault verweist auf Händler. Händler sagt Renault gibt keine Antwort. Warum dann noch einen Renault fahren. Meine Frau fährt einen Smart. Wenn wir an Smart schreiben klappt das.

  • Bin nicht überrascht. Bin ich von Renault eigentlich auch schon so gewohnt.


    Wie schon geschrieben wird der Captur der letzte Renault gewesen sein.


    Gruß Kurtler

  • Das ist doch in jeder Branche so. Ich arbeite jetzt z.B. seit 32 in der selben medizinischen Branche und es ist in den ganzen Jahren noch nicht einmal vorgekommen das zum vorgesehenen Termin alles klappt und umgestellt war. Meistens erst 3 bis 6 Monate später.

    :hex: Captur Luxe TCe 120 EDC Black Pearl - Ivory Beige Zip Collection grau :hex: