Beim Captur steht drinnen das die Lampe erst nach ein paar Minuten Fahrt erlischt. Das heißt das ich nach dem Nachpumpen eine Runde fahre und wenn es nicht erlischt dann wieder Druck kontrollieren.
RDKS
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Beim Captur steht drinnen das die Lampe erst nach ein paar Minuten Fahrt erlischt. Das heißt das ich nach dem Nachpumpen eine Runde fahre und wenn es nicht erlischt dann wieder Druck kontrollieren.
Wenn man den Luftdruck richtig korrigiert (mit einem vernünftigen Reifendruckmess- und Füll-Gerät an allen 4 montierten Rädern) sollte das wohl nicht passieren. Wenn man allerdings nur das beanstandete Rad prüft und korrigiert, kann es theoretisch zu solchen Abläufen kommen - bei dem von Renault verbauten RDKS aber eigentlich auch nicht, eher bei den Prüfsystemen, die über die Radsensoren des ESP die Umdrehungsgeschwindigkeiten plausibilisieren und motzen, wenn ein Rad permanent eine andere Umdrehungsgeschwindigkeit hat (weil es durch zu wenig Luft einen geringeren Umfang hat und daher schneller rotiert).
Was ich nicht nachvollziehen kann, ist die Frage, warum solch ein System sinnvoll ist: Ab und zu fahre ich Kfz. von Freunden und Bekannten / auch Leihfahrzeuge - der erste Weg ist IMMER zu einer Tankstelle, um dort den Luftdruck zu prüfen. In fast allen Fällen stelle ich fest, dass der Luftdruck korrigiert werden muss! Auch meine Allerliebste mit ihren Breitschluffen lässt lieber mich ab und zum Kontrollieren fahren, als es selbst zu tun. Daher ist es aus meiner Sicht wirklich sehr sinnvoll, solche Autofahrer ab und zu mit der Nase darauf zu stoßen, dass zu ihrer Verkehrssicherheit auch der richtige Druck im Reifen gehört.
Gruß
Uli -
Man kann alles selbst machen und kontrollieren, natürlich, es war früher unvermeidlich. Wozu eine Tankanzeige? Meine Ente hatte einen Peilstab, das ging auch.
Heute habe ich dafür Anzeigen. Warum soll ich es selbst machen?
Selbstverständlich kontrolliere ich vor größeren Fahrten Scheibenwasser und Luftdruck und pumpe bei stärkerer Beladung die Reifen auf. Selbstverständlich lasse ich im Herbst die Scheinwerfer einstellen. Aber allgemein ist das Auto ist mich da, nicht ich fürs Auto.
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Der Autofahrer ist sowieso dazu angehalten regelmäßig ihr Auto zu kontrollieren,
wie zum Beispiel Beleuchtung, Bremsen, Reifendruck, Ölstand etc. etc. wie er das macht ist egal, ob in der Werkstatt oder selbst.Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber ich habe im Kopf das man vor jeder Fahrt seine Fahrzeugbeleuchtung (außen) kontrollieren soll (nur mal als keines Beispiel)
Jedes Assitenzsystem ist irgendwie, irgendwo sinnvoll und hat seine Dahseinsberechtigung...
... aber schön wäre es schon wenn ich selbst entscheinden könnte ob ich das haben will oder nicht -
Sicher sind solche Systeme gut als Unterstützung, leider funktionieren sie nicht immer und viele verlassen sich zu sehr auf diese. Über die Schaltempfehlung wird nicht diskutiert, die kostet auch nichts oder hat keine Folgekosten. Wurde aber wegen dem selben Grund eingeführt.
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Der Fahrer ist nach § 23 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verpflichtet, für die Fahrsicherheit zu sorgen.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Zitat§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführende
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Absatz 1).
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
(1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
(2) Wer ein Fahrzeug führt, muss das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.
(3) Wer ein Fahrrad oder ein Kraftrad fährt, darf sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Es darf nicht freihändig gefahren werden. Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert.
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Jedes Assitenzsystem ist irgendwie, irgendwo sinnvoll und hat seine Dahseinsberechtigung...
... aber schön wäre es schon wenn ich selbst entscheinden könnte ob ich das haben will oder nichtIch selbst, ja, aber andere nicht.
Im Ernst, die Gurtpflicht hat gezeigt, dass für manche Leute ein Muss von Vorteil ist. Wenn ein SUV auf mich als Fußgänger zugerollt kommt, bin ich ganz froh, dass der Gesetzgeber Bullenfänger verboten hat. Und ein platzender Reifen oder schwammige Sraßenlage wegen zu wenig Luftdruck gefährdet nicht nur den Fahrer.
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Ob SUV oder PKW, ab 50 km/h ist egal was auf dich zukommt und was er vorne montiert hat, es schaut schlecht für mich aus. War ein Bericht im Fernsehen über die Verletzungen des Fußgänger bei verschiedenen Geschwindigkeiten.
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Ich selbst, ja, aber andere nicht.
Im Ernst, die Gurtpflicht hat gezeigt, dass für manche Leute ein Muss von Vorteil ist. Wenn ein SUV auf mich als Fußgänger zugerollt kommt, bin ich ganz froh, dass der Gesetzgeber Bullenfänger verboten hat. Und ein platzender Reifen oder schwammige Sraßenlage wegen zu wenig Luftdruck gefährdet nicht nur den Fahrer.
nur zur Info, die Bullenfänger heißen jetzt Personenschutzbügel und sind wieder zugelassen. Wenn Sie die entsprechenden Zulassungen erfüllen.
Gruss Marcus
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... heißen die Dinger jetzt so, weil die Autos vor auftreffenden Personen geschützt werden sollen ?