...was soll mir das sagen? Renault D hat seit Januar 2015 an dem Thema gearbeitet - wiederholte Anrufe haben mir das bestätigt. Soll das heißen, dass Renault erst nach 6 Monaten das feststellt, was schon vor Januar bekannt war?
Dass die Einbausätze zur Nachrüstung in mehrere Fahrzeuge passen, liegt wohl daran, dass hier ähnliche Linsenscheinwerfer verwendet werden. Renault sollte demgemäß auch deren Hersteller kennen und entsprechende Nachweise zur Xenon-Eignung vorweisen können. Wenn Du den Brief an mich oben gelesen hast, hast Du erkennen können, dass mir eindeutig eine Freigabe erteilt wurde - in Deinen Zitaten kann ich nicht erkennen, von wann die Aussagen Deiner Ansprechpartner sind und ob diese mit der o.a. Stelle abgestimmt sind. Vielleicht gibt es ja ein GAP im Informationsfluss?
Gruß
Uli
In der Antwort die du von Renault bekommen hast wird jedoch nur gesagt das ein Nachrüstkit verfügbar ist, nur hab ich bisher noch kein Gutachten, bzw die Bescheinigung gesehen, die eine Freigabe in der gesamten EU darstellt.
Ein Sachbearbeiter der mir nur sagt das Teile Verfügbar sind, ist nicht gleich zu setzen mit einer Rechtlichen Grauzone.
Wird denk ich mal Händler zu Händler unterschiedlich sein.
Einer dem seine Kunden im Vordergrund stehen - setzt grenzen und stellt lieber den Verkauf ein.
WIe andere hier auch schon gesagt haben kommt das "Donnerwetter" erst wenn etwas passiert und dann ein Rechtsstreit entsteht.
Ein anderer setzt evtl. aus Zahlen bzw. Umsatz und sagt dir das es ein Nachrüstkit gibt für die Summe X und freut sich weiter ein Plus eingeholt zu haben...
Bin ich von TÜV'lern zu gut gewohnt, einer sagt "nein", der zweite auch & ein dritter sagt "Ja" - ein hoch auf deutsche Rechtslinen.