Beiträge von muchi90

    Hast du denn bei Einstellungen im Rlink eine Kamara option zur verfügung?
    Glaube nicht das es unterschiedliche Rlink versionen gibt.
    Denk eher das an der Blackbox hinter dem Handschubfach einfach nur die Cam angeschlossen werden muss und schon bekommt das System die Rückmeldung das eine angeschlossen ist.


    Kann es ja morgen mal bei meinen Clio austesten was passiert wenn ich meine Cam an der Box abzieh.

    ... und in der allgm. Verkehrskontrolle dann natürlich auch, weil die Herren dort blind sind.


    So wie Ulim schreibt sind die Xenon-Scheinwerfer von Renault selbst.
    In einer allgm. Verkehrskontrolle wird es schwer nachweißbar sein ob die genau Zugelassen sind oder nicht.
    Die Verweise das es direkt von Renault kommt ist ja in den Plast eingestanzt & E4 Kennzeichen sowie ECE zeichen sollten auch drauf sein.
    Hab noch nie gehört das in der Allgemeinen Kontrolle ein TÜV zu Rat gezogen wurde ;b

    Naja und selbst wenn es möglich wäre bzw sie passen würden ohne das man änderungen groß vornehmen müsste, hab ich noch kein Händler gefunden der mir die Scheinwerfer aus dem Initale Clio auftreiben könnte...
    Sonst würde ich es mir schon lang überlegen ob ich nicht einfach die Xenonscheinwerfer nehme und vor dem TÜV einfach wieder zurückrüste ...

    Ihr müsst doch den Motor nicht laufen lassen für ein sytsemupdate?
    Einkleiner Tip von mir, wie es jedenfall im Clio funktioniert.


    Keycard in den Schacht stecken, ersten Gang einlegen & Startknopf solange gedrückt halten bis im Display steht "Bitte Chipcarte entfernen".


    Dann bleibt die Zündung solange an bis ihr die Karte herrausnehmt.


    VLG
    muchi

    Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Kann auch beide Meinungen mitlerweile verstehen und ich bin ehrlich, würde ich das Xenon verbaut haben, würde ich auch keine schlafenden Hunde wecken.
    Ich würde mir die Rechnung usw gut aufheben und im Fall der Fälle das es zum Rechtsstreit wird, würde ich sagen das ich hier eine Rechnung habe und es ordnungsgemäß von Renault Vertrieben und Verbaut wurde.
    Weiteres können die gerne mit Renualt Deutschland selber klären.


    Liegt immerhin dann eine Täuschung vor das die Xenon Nachrüstkit's Offizell und Legal Vertrieben wurden.
    Du in diesem Fall bist das "Opfer".


    Stellt dir mal vor du wärst ein Kunde der nicht viel mit Autos sonst zu tun hat und vertraut auf das was Renault schreibt.


    MFG

    ...was soll mir das sagen? Renault D hat seit Januar 2015 an dem Thema gearbeitet - wiederholte Anrufe haben mir das bestätigt. Soll das heißen, dass Renault erst nach 6 Monaten das feststellt, was schon vor Januar bekannt war?


    Dass die Einbausätze zur Nachrüstung in mehrere Fahrzeuge passen, liegt wohl daran, dass hier ähnliche Linsenscheinwerfer verwendet werden. Renault sollte demgemäß auch deren Hersteller kennen und entsprechende Nachweise zur Xenon-Eignung vorweisen können. Wenn Du den Brief an mich oben gelesen hast, hast Du erkennen können, dass mir eindeutig eine Freigabe erteilt wurde - in Deinen Zitaten kann ich nicht erkennen, von wann die Aussagen Deiner Ansprechpartner sind und ob diese mit der o.a. Stelle abgestimmt sind. Vielleicht gibt es ja ein GAP im Informationsfluss?
    Gruß
    Uli


    In der Antwort die du von Renault bekommen hast wird jedoch nur gesagt das ein Nachrüstkit verfügbar ist, nur hab ich bisher noch kein Gutachten, bzw die Bescheinigung gesehen, die eine Freigabe in der gesamten EU darstellt.
    Ein Sachbearbeiter der mir nur sagt das Teile Verfügbar sind, ist nicht gleich zu setzen mit einer Rechtlichen Grauzone.


    Wird denk ich mal Händler zu Händler unterschiedlich sein.
    Einer dem seine Kunden im Vordergrund stehen - setzt grenzen und stellt lieber den Verkauf ein.
    WIe andere hier auch schon gesagt haben kommt das "Donnerwetter" erst wenn etwas passiert und dann ein Rechtsstreit entsteht.


    Ein anderer setzt evtl. aus Zahlen bzw. Umsatz und sagt dir das es ein Nachrüstkit gibt für die Summe X und freut sich weiter ein Plus eingeholt zu haben...


    Bin ich von TÜV'lern zu gut gewohnt, einer sagt "nein", der zweite auch & ein dritter sagt "Ja" - ein hoch auf deutsche Rechtslinen.