Soweit ich das mitbekommen habe sind die Xenon - Brenner von Captur und vom Clio gleich, einzige unterschied ist der Halter bzw die Halterung.
Ich hatte ja mein Termin für den Einbau ( 10.08.15 ) jedoch wurde mir dann das ganze Stoniert von den Seiten Renault.
Und wenn man sich das ganze genau ansieht ist das Kit fast baugleich, wie die billigen ebay Kit's welche zwar keine Zulassung haben & auch nie bekommen würden - zurecht! - wird es bei Renault nicht anderst sein.
Noch eine andere Nachricht von einen anderen Renaulthändler :
ZitatAlles anzeigenRenault stoppt vorerst die Vermarktung von Xenonlicht zum Nachrüsten um
Rechtssicherheit für unsere Kunden zu erlangen. Das Thema hat es in
sich!
In den Niederlanden ist die Umrüstung kein Thema!
In Belgien müsste es ab Werk drin sein und wäre auch kein Thema. So
unterschiedlich sind die Regelungen in einzelnen Ländern die aber in der
EU sind. Ein Wagen der mit diesem Umrüst Kit aus den Niederlanden
ausgerüstet ist darf also unbeschadet durch Deutschland fahren?! In
Deutschland haben wir eine Kernkompetenz, den Automobilen Fahrzeugbau
und eine dementsprechende Lobby. Es gibt in Deutschland entsprechende
Vorschriften die weiter reichen als im Ausland und umgekehrt. Der
Hersteller vom Nachrüst Xenon Kit ist ein Tüv Zertifizierter Hersteller
der eigentlich weiß was er macht. Es gibt Xenon ohne
Scheinwerferreinigungsanlagen (SRA)! Es gibt Regelungen die besagen das
ein Halogen Scheinwerfer Maximal 25 Watt 2000 Lumen haben darf ohne SRA
und Automatische Leuchtweitenregulierung. Diese Werte und Vorgaben
werden vom Artikel erfüllt. Das E-Prüfzeichen besagt bei solchen
Produkten lediglich die Elektromagnetische Unbedenklichkeit und ist hier
zwar gegeben jedoch nicht so wichtig wie eine CE Konformität besser
gesagt die EG-Betriebserlaubnis. Diese Dokumente liegen uns und Renault
jetzt vor und sind zur Prüfung beim Tüv eingereicht. Für uns steht
insoweit fest das es nur an 2 Punkten scheitern kann. Xenon auf H1 oder
H7 Sockel oder der Kennzeichnung DC am Scheinwerfer. Wenn diese beiden
Faktoren über das EG Recht abgeregelt sind sollte es also kein Problem
darstellen.