Die Aktuelle Fassung der EU-Vorschrift heißt:
"5.23 Leuchten müssen in einem Fahrzeug so eingebaut
sein, dass die Lichtquelle entsprechend den Hinweisen des
Fahrzeugherstellers fehlerfrei ausgetauscht werden kann, ohne dass die
Unterstützung durch einen Experten und die Verwendung von
Spezialwerkzeugen nötig sind, außer jenen, die mit dem Fahrzeug durch
den Hersteller geliefert werden. Der Fahrzeughersteller stellt zusammen
mit dem Fahrzeug eine genaue Beschreibung des Verfahrens für den
Austausch bereit. Dieser Absatz gilt nicht für:
a) Einrichtungen, die mit einer nicht auswechselbaren Lichtquelle genehmigt wurden;
b) Einrichtungen, die mit Lichtquellen nach der Regelung Nr. 99 genehmigt wurden.
"
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal…=CELEX:42011X1206%2803%29
Wern jemand Lust hat, kann er jetzt die nicht zu zählenden sonstigen Ausnahme- und Übergangsregeln lesen. 
Und sowieso gilt das nicht für LED und XENON Leuichtmittel, weil da Gefahr von ausgeht. 
Gruß aus Bremen
Jens