Hay Sj 354,
das wird mit 100% nicht bezahlt, da es beim Kauf nicht vorgesehen ist, und keinen " Mangel im Sinne der Gewährleistung " darstellt, sondern eine Produktoptimierung bei neuen Modellen. Man hat keinen rechtlichen Anspruch auf jede technische Veränderung an Autos / el. Geräten. Das ist weltweit so.
Ich bin bei VW, da ist das genauso.
Was ein Hersteller machen wird, wenn durch eine Optimierung ein möglicher Schaden abgewendet werden kann, werden Änderungen an Kunden weiter gegben. Das ist oft Software oder ein Kabelbinder irgenwo dran machen. Das nennt man dann Produktoptimierung im Rahmen eines Werkstattbesuches. Das kann der Kudne dann machen lassen, muss aber nicht.
Eine Rückrufaktion ist es dann wenn es gravierende Schäden geben kann wie bei Toyota mit dem Bremspedal oder bei Opel mit Zünschloß was plötzlich bei der Fahrt einrastet und Menschen zu Schaden kommen. Da schreibt das KBA dann die Kudnen an und man MUSS das umbauen lassen.
Hoffe konnte das klären.-
Unser Thema ruft keinen Schaden hervor , ist halt unschön, lästig und blöd.