Man muss den Tarif ja nicht nutzen.
Als egal ob man draufdrpckt oder nicht.
So ist es.
Durchs draufdrücken erhält man ja die 51 cent zumindest noch zwei Monate länger.
Man muss den Tarif ja nicht nutzen.
Als egal ob man draufdrpckt oder nicht.
So ist es.
Durchs draufdrücken erhält man ja die 51 cent zumindest noch zwei Monate länger.
Ich hab den blauen Knopf gedrückt, warum auch nicht.
Hallo André,
Wenn alles korrekt funktioniert, dann mach Dir doch keinen Stress.
Falls noch nicht bekannt:
Andrès zweiter Vorname ist "Stress" und der Nachname "Ungeduld"
Ich würde keinen Cent dafür zahlen, solange keine technischen Probleme vorhanden sind
Hallo,
doch Du kannst beide Ladeebene nutzen da das Notrad bzw. das Pannenset unter der unteren Ladeebene liegt in der dafür vorgesehene vertiefung für das Ersatzrad.
Außer es ist ein Plug-in Hybrid !
(EV-City)
Wie gesagt, die Einstellung hat -wenn du PURE aktiv gewählt hast- keinerlei Effekt. Kann also nicht die Ursache sein.
Nach x-mal editieren, ich lasse es mit einer Antwort darauf.
Du findest es (E1 und E2) auf Seite L325/29 der Verordnung (PDF Ausgabe), die Tabelle mit den Datumsangaben (A,B,C,D,X) auf Seite L325/31
Ich weiß schon wo das steht.
Das ich genau von dort zitiert habe, ist dir nicht aufgefallen ?
Einen Abgleich der einzelnen Assistenzsystem habe ich nicht gemacht. Keine Ahnung was das mit E1 und E2 auf sich hat.
Zudem es ja bei E1 "nur" um das Vorhandensein einer entsprechenden Schnittstelle für eine eventuelle Nachrüstung geht. Nicht um so ein Gerät selber (L325/8)
Da ist vielleicht sogar eine USB-Buchse schon ausreichend?
Und bei E2 ? Keine Ahnung, vielleicht ist das schon durch irgendwelche Lenkradsensoren verbaut und muss nur aktiviert werden. Wie beim Spurhalteassistent.
Ja, es wird in allen Medien immer nur vom "Zulassungstermin" gesprochen, das halte ich aber für falsch/oberflächlich.
Ich habe mir die EU-Verordnung mal angesehen.
ZitatAlles anzeigenKAPITEL I
GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Artikel 1
Gegenstand
In dieser Verordnung werden Anforderungen festgelegt:
a) für die Typgenehmigung von Fahrzeugen sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten, die
für Fahrzeuge konstruiert und gebaut werden, hinsichtlich ihrer allgemeinen Merkmale und Sicherheit sowie des
Schutzes und der Sicherheit der Fahrzeuginsassen und ungeschützter Verkehrsteilnehmer
b) für die Typgenehmigung von Fahrzeugen im Zusammenhang mit Reifendrucküberwachungssystemen hinsichtlich ihrer
Sicherheit, Kraftstoffeffizienz und CO2-Emissionen und
c) für die Typgenehmigung von neu hergestellten Reifen hinsichtlich ihrer Sicherheit und Umweltverträglichkeit.
Dort wird allein auf die TYPENgenehmigung (Typenzulassung) Bezug genommen.
In den Tabellen für die verschiedenen Termine zu den technischen Massnahmen wird zudem für diese ganz neuen Assistenzsysteme
eine noch etwas detailliertere Angabe gemacht:
ZitatTag der Verweigerung der EU-Typgenehmigung:7. Juli 2024
Tag des Verbots der Zulassung von Kraftfahrzeugen sowie der Markteinführung und der Inbetriebnahme von Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten: 7. Juli 2026
Quelle:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2144
Gruß
Es heisst doch aber dass alle Autos die ab 07.07 zugelassen werden diverse assistenzsysteme , Blackbox und Vorrichtung für Alkoholtester haben müssen
Nein. Der Zeitpunkt der Herstellung zählt