Beiträge von Blauer Knappe

    Du findest es (E1 und E2) auf Seite L325/29 der Verordnung (PDF Ausgabe), die Tabelle mit den Datumsangaben (A,B,C,D,X) auf Seite L325/31


    Ich weiß schon wo das steht.

    Das ich genau von dort zitiert habe, ist dir nicht aufgefallen ? ;)


    Einen Abgleich der einzelnen Assistenzsystem habe ich nicht gemacht. Keine Ahnung was das mit E1 und E2 auf sich hat.

    Zudem es ja bei E1 "nur" um das Vorhandensein einer entsprechenden Schnittstelle für eine eventuelle Nachrüstung geht. Nicht um so ein Gerät selber (L325/8)

    Da ist vielleicht sogar eine USB-Buchse schon ausreichend?


    Und bei E2 ? Keine Ahnung, vielleicht ist das schon durch irgendwelche Lenkradsensoren verbaut und muss nur aktiviert werden. Wie beim Spurhalteassistent.

    Ja, es wird in allen Medien immer nur vom "Zulassungstermin" gesprochen, das halte ich aber für falsch/oberflächlich.


    Ich habe mir die EU-Verordnung mal angesehen.



    Dort wird allein auf die TYPENgenehmigung (Typenzulassung) Bezug genommen.

    In den Tabellen für die verschiedenen Termine zu den technischen Massnahmen wird zudem für diese ganz neuen Assistenzsysteme

    eine noch etwas detailliertere Angabe gemacht:


    Zitat

    Tag der Verweigerung der EU-Typgenehmigung:7. Juli 2024

    Tag des Verbots der Zulassung von Kraftfahrzeugen sowie der Markteinführung und der Inbetriebnahme von Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten: 7. Juli 2026


    Quelle:

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2144

    Gruß