@Blauer Knappe
Du hast Recht: Auf dem Papier steht der von Dir zitierte Satz, aber die Praxis sieht oft anders aus - deshalb meine Empfehlung, die vielleicht nicht für Dich verständlich genug ist.
Hat nichts mit Verständniss zu tun, Dein Wording "verpflichteter Dienstleister" ist schlichtweg falsch und suggerierte, das man keien Anspruch hat, dass der Händler vor Ort es macht. Und auch keine Chance, das durchzusetzen. Den Anspruch hat man aber.......Durchsetzung steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Wie Katja aber belegt, ist es sooo aussergewöhnlich wohl nicht. Und ob das jetz mit "Geiz ist Geil" zu tun hat ist meines Erachtens irrelevant und unnötig. Und selbst wenn es so wäre, hilft lamentieren und nachtrauern nicht. Ein Händler der mir das verweigern würde, würde mich niemals wiedersehen, egal wie gut zukünftige Angebote sind. So eine Geisteshaltung führt früher oder später zu seinem Niedergang.
Händler werden einsehen müssen, und viele tun das ja auch, das sich die Mentalität des Kunden nicht ändern lässt, sondern das der einzelne Händler Antworten finden muss. Sonst war es das für ihn.