Hallo CYB,
tut mir leid was Dir da gerade passiert.
Aber Kurtler hat recht, die Mobilitätsgarantie gilt immer nur für den angegebenen Zeitraum.
Der Händler tut also nichts böses — wenn er jetzt nichts tut.
Allerdings sollte er doch die Möglichkeit haben, bzw. Anbieten das Auto in die Werkstatt zu bringen. Das ist den tägliches Geschäft. Allerdings wird er dafür eine Rechnung legen wollen. Die Kosten für die anstehende Reparatur wird er natürlich auch berechnen.
Für solche Fälle sind wir in einem Automobilclub.
Der wird Dir auch ohne bestehende Mitgliedschaft helfen... wenn Du ein zukünftiges Mitglied wirst...
Es gibt dann ja noch die Möglichkeit einen Abschleppdienst zu beauftragen.
Also Verzweiflung ist nicht angesagt.
Du musst nur die für dich richtige Lösung suchen.
Ich würde mit der Werkstatt sprechen
Lösung 2 wäre ein Automobilclub...
Aus der Ferne kann keiner sagen was dem kleinen fehlt...
Bei mir war das vor Jahren ein Marder...
Ärgerlich ist das ganze natürlich schon...
Wenn das Auto wieder fährt wäre es mal interessant zu erfahren was den kleinen außer Gefecht gesetzt hat...
Bis dahin alles Gute