Hallo,
Warum sollte das deaktivieren der Start-/Stopp Funktion illegal sein ?
S&S ist ein Mittel zur Reduzierung des Schadstoffausstosses. Deren dauerhafte Deaktivierung käme einerseits einem Ausbau gleich und andererseits ist es mit der softwareseitigen Abschaltung eines für die Abgasreinigung notwendigen Systems (Stichwort Abgasskandal) vergleichbar.
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Die Start/Stopp Funktion bewirkt aber auch, das alle Verbraucher wie z.B das Licht, die Heizung/Gebläse/Klimaanlage, Radio usw. volle pulle weiter laufen, obwohl der Motor aus ist. Ob das gut für die Batterie ist wage ich zu bezweifeln...
Die in den Autos mit S&S verbauten Batterien sind speziell dafür ausgelegt.
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DAS sollte aus meiner Sicht eigentlich so geschaltet sein, das die Verbraucher wie z. B. das Ablendlicht auf Standlicht runtergeschaltet werden, die Heizung/Klimaanlage ausgeschaltet werden um die Batterie zu schonen.
Die Abschaltung aller Verbraucher ist nicht gesetzeskonform. Sobald man sich im Straßenverkehr befindet muss bei entsprechenden Bedingungen das Abblendlicht eingeschaltet sein, egal ob man fährt oder steht. Die Begrenzungsleuchten sind nur zulässig, wenn man parkt oder bei entsprechender Witterung die Nebelscheinwerfer eingeschaltet hat. Bzgl. der Abschaltung der Heizung/Klimaanlage habe ich da auch meine Bedenken, denn diese dient u. a. ja auch dazu, das Beschlagen der Scheiben zu verhindern bzw. beschlagene Scheiben wieder frei zu machen.
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In der jetzigen Einstellung könnte ich mir vorstellen, das der Wagen bei einer schwachen Batterie vielleicht nicht mehr automatisch startet wenn die vielen Verbraucher im Stopp-Zustand volle pulle weiterlaufen...
Bei einer schwachen Batterie wird das System den Motor nicht mehr abschalten.
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Da ich meinen Wagen dienstlich nutze kommt es schon sehr oft vor, das ich rechts ran muss um Telefonate zu führen und Gesprächsnotizen machen muss... Hier habe ich schon festgestellt, das sich die Stopp-Funktion nach einer gewissen Zeit komplett ausschaltet. Das kann in der dunklen Jahreszeit auch nicht gut sein, wenn man auf einmal ohne Licht im dunklen steht (Verkehrsgefährdung)....
Ich mach hier mal den Klugscheisser. Du riskierst dabei jedesmal ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Auszug der relevanten Zeilen aus dem §23 der StVO:
"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn ...
[...]
ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der Nummer 3 nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist, ...
[...]
Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne."