Hallo,
Nur zur Richtigstellung der ersten 1.:
Der Händler "muss" nur 1 Jahr Gewährleistung geben, ...
Nach meinem Wissensstand ist eine Verkürzung der Gewährleistung nicht mehr zulässig, wie in verschiedenen Artikeln, wie z. B. im Spiegel zu lesen ist:
"Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Am Mittwoch hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Herabsetzung dieser Frist - etwa auf ein Jahr - durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages unwirksam ist. Allerdings können private Verkäufer, anders als gewerbliche Händler, die gesetzliche Gewährleistung ausschließen."
Zitat
... also im Prinzip wegen Beweislastumkehr effektiv nur 6 Monate.
Das mit der Beweislastumkehr ist dann ein anderes Thema, viele Käufer scheuen einfach den Aufwand.
Wenn das alles so schwierig ist, mal kurz eine Frage in die Runde:
Warum legst ihr nicht einfach?
Leasing ist, meiner Meinung nach, nur für die interessant, die alle, in der Regel 3, Jahre ein neues Auto haben möchten. Wer aber ein Auto mit der Absicht dieses ewig zu fahren kauft, für den ist Leasing in der Regel die teuerste Variante. Wer dann aber, aus welchen Gründen auch immer, sich dennoch frühzeitig von dem Auto trennen will, der muss halt mit dem Wertverlust leben.