Hallo,
Auch Nebelscheinwerfer dürfen nur bei extremer Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall genutzt werden, und dann darf auch nicht schnell gefahren werden.
Auszug aus der STVO:
"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein."
Da steht nichts von extremer Sichtbehinderung und selbst bei erheblicher Sichtbehinderung, die individuell wahrgenommen wird, kann man durchaus auch weiter wie 50 Meter sehen und dementsprechend schneller fahren.
Auszug aus der STVO:
"Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt."
Hier hat der Gesetzgeber eine klare "Sicht"-Grenze gesetzt. Und auch wenn es dafür keine direkte Geschwindigkeitsvorschrift gibt, man hat seine Geschwindigkeit so anzupassen, dass man innerhalb der sichtbaren, bei einspuriger Straße mit Gegenverkehr sogar auf halber sichtbarer, Strecke zum Halten kommt.
Zitat
Sobald die Nebellampen eingeschaltet werden, egal ob vorne oder hinten, müsste das Fahrzeug automatisch auf 50 km/h gedrosselt werden oder die Lampen lassen sich nicht einschalten.
Der große Unterschied zwischen den NSW vorne und der NSL hinten ist, dass die NSL den hinterherfahrenden, die NSW, vorausgesetzt sie sind richtig eingestellt, aber nicht die entgegenkommenden blenden.