Beiträge von Exilniederrheiner

    Hallo,


    Du bist ja ganz schön streng, hast aber Recht.

    Und dabei war ich noch hilfsbereit indem ich die passenden Suchbegriffe aufgezählt und Hilfe zur Selbsthilfe gegeben habe. (-;

    Zitat


    Ich befürchte sogar, dass die ersten (begeisterten) Captur II-Besitzer uns hier mit ihren Durchschnittsverbrauchsangaben nach gefahrenen 150 km "quälen" werden.

    Das sind dann aber Captur-Fahrer mit persönlichem Interesse. (-;


    Es soll hier jedes Mitglied in unserem Forum die Möglichkeit einer Antwort auf seine Frage bekommen.

    Ich gebe Dir Recht, wenn ...
    1. ... es Captur-bezogen ist, da spielt es auch keine Rolle ob der User für sich selbst oder für seinen Nachbarn fragt.
    2. ... ein User für sich um Hilfe zu einem anderen Thema (dann aber bitte in der Plauderecke) bittet.

    Hallo


    Was 100 bis 200 € für original alu 17 hochglanz mit reifen 1 Jahr alt?!? Bist du wahnsinn. So viel kriegt man für chinesische schrott

    1. Das alter ist völlig egal, gebraucht ist gebraucht!
    2. Wer blöde ungenaue Fragen stellt sollte sich nicht über realistische Antworten beschweren.


    Fakt ist, für das Geld was Du vermutlich haben willst, bekommt man im freien Handel (und nicht bei ebay) einen komplett neuen Satz inkl. allem.

    Hallo,

    Hallo
    Mein mein Bekannter ...

    Nimm es bitte nicht persönlich, aber dies ist kein allgemeines Forum für alle Fragen. Dein Bekannter soll mal nicht so faul sein und entweder eine Suchmaschine(ladegerät agm efb als Suchbegriffe liefern ausreichende Ergebnisse) seines Vertrauens bemühen oder sich in einem für ihn passenden Forum anmelden.

    Hallo,


    verbaut ist das Media Navi Evolution. Hat dieses Navi eine Verkehrszeichen Anzeige auf der Karte?
    Eine Erkennung ist ja ohne Kamera nicht möglich. Aber vielleicht haben die Karten diese Funktion vielleicht hinterlegt?

    Jain, das Media-Nav Evolution kann über eine eingeschränkte Verkehrzeichenanzeige verfügen. Die hängt aber nicht von einer technischen Ausstattung (Kamera) sondern vom verwendeten Kartenmaterial ab. Alles Wissenswerte darüber findest Du in der Bedienungsanleitung zum Media-Nav Evolution ab Seite D.47.

    Hallo,


    Standlicht, korrekt Begrenzungslicht sind kein Tagfahrlich, sondern Begrenzungslicht.
    Tagsüber darf mit "Standlicht" gefahren werden.
    Das Standlichtverbot findet sich in 17.2 als direkte Folge von 17.1 und in 17.1 findet sich die Lichtpflicht bei "unsichtigen" Verhältnissen (Dunkelheit, Regen, ...)

    17.2 gilt nicht als direkte Folge von 17.1, sondern genauso wie 17.2a, 17.3, 17.4, 17.4a, 17.5 und 17.6 als eigenständige Regel in diesem Paragraphen "§ 17 Beleuchtung". Wenn es eine Abhängigkeit gebe, dann gebe es 17.2 nicht sondern dieser Absatz wäre als Unterabsatz von 17.1 aufgeführt.

    Zitat


    Allerdings als Ersatz für ein Tagfahrlicht ziemlicher Blödsinn. Standlicht ist mit seinen 5 Watt "bei hell" kaum erkennbar, die gewollte "Warnwirkung" nicht vorhanden.

    Da sind wir einer Meinung.

    Zitat


    In den Ländern, in denen Tagfahrlicht vorgeschrieben ist, ist die Nutzung von Standlicht wegen eben dieser Effektlosigkeit auch unzulässig.
    Standlicht am Tage ("bei hell") ist erlaubt, als Ersatz für ein Tagfahrlicht (sofern vorgeschrieben) jedoch nicht.

    Andere Länder, andere Sitten und daher für Deutschland uninteressant.

    Hallo,


    Spurhalteassistent heisst selbständiges Spur halten oder nur die Brrrrr. Warnung ?

    Der Spurhalteassistent hält, wie der Name schon sagt, selbst die Spur. Das andere nennt sich Spurverlassenswarner.

    Zitat


    Interessant wäre ob der Notbremasassistent auch bei Wild reagieren würde.

    Warum nicht? Es ist genauso ein Hindernis wie ein Mensch, ein anderes Auto, eine Mauer oder sonst etwas.

    Hallo,


    wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe ist bei Tageslichtbeleuchtung nur die vorderen Lichter zulässig, ...

    Worauf stüzt Du diese Annahme?


    TFLs werden nur im § 49a der StVZO erwähnt, und zwar als Ausnahme für vordere Beleuchtungseinrichtungen die auch ohne Schluss- und Kennzeichenleuchte betrieben werden dürfen.

    Zitat


    Nur bei Standlicht leuchten die Lichter vorne und hinten. Ist aber wie die Bezeichnung "Standlicht" schon andeutet, wärend der Fahrt nicht erlaubt.

    Jain! Mit dem Standlicht allein darf nicht gefahren werden, aber auf das Abblendlicht darf verzichtet werden, wenn, bei entsprechenden Wetterverhältnissen, die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind.


    Von der Logik her hast du Recht.Bei Wikipedia gibt es dazu allerdings widersprüchliche Angaben, man meint sogar auch mit Standlicht fahren zu dürfen :/

    Ich weiß nicht, welchen Wikipedia-Eintrag Du gelesen hast. Aber in diesem Artikel steht "In Deutschland hingegen beschreibt § 17 Absatz 2 StVO: „Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. (...)“".


    TFLs dürfen also mit oder ohne Schlussleuchten betrieben werden. Was für mich nur noch unschlüssig ist, ob dann auch die Kennzeichenbeleuchtung mit eingeschaltet werden muss oder darf, wenn die Schlussleuchten mit den TFLs eingeschaltet werden.